Die Stadt Bad Säckingen hat rund ein Dutzend in ihrem Besitz befindliche innerörtliche Flächen benannt, die sich als Standorte zur Errichtung von Mobilfunkanlagen eignen. Etwa ebenso viele öffentliche Grundstücke werden auf einem Lageplan als dafür ungeeignet bezeichnet. Private und außerörtliche Flächen sind nicht berücksichtigt.
Mobilfunk
Der Lageplan soll bei etwaigen Verhandlungen von Mobilfunknetzbetreibern mit der Stadtverwaltung als Grundlage herangezogen werden. Der Gemeinderat nahm am Montag die Festlegung der Flächen zustimmend zur Kenntnis.

Die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen ist ein durchaus umstrittenes Thema, wie Bürgermeister Alexander Guhl festhielt: „So wie sich Bürger wegen der Strahlung sorgen, gibt es auch Bürger, die mit der Netzabdeckung nicht zufrieden sind.“
Die grün geführte Landesregierung unterstützt den Ausbau des Mobilfunknetzes
Die Landesregierung habe sich in dieser Frage eindeutig positioniert, so Bauamtsleiter Peter Weiß. Er erinnerte daran, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) jüngst erklärt habe, dass ein Hightech-Land wie Baden-Württemberg hochwertige Mobilfunknetze benötige, um ein attraktiver Innovations- und Wirtschaftsstandort zu bleiben.
Künftig dürfen bis zu 20 Meter hohe Antennen verfahrensfrei errichtet werden
Das Landeskabinett habe sich Ende Februar für eine Änderung der Bauordnung ausgesprochen, um insbesondere den Ausbau des 5G-Netzes zu vereinfachen, erklärte Weiß. Im Innenbereich solle die Errichtung von Antennenanlagen bis 15 Meter Höhe, im Außenbereich bis 20 Meter Höhe verfahrensfrei möglich sein. Bisher sei dies nur bei Anlagen bis 10 Meter Höhe der Fall.
Im Augenblick gibt es in Bad Säckingen elf Mobilfunkanlagen
Im Moment lägen der Stadtverwaltung keine konkreten Anfragen zur Errichtung neuer Mobilfunkanlagen vor, sagte der Bauamtsleiter. Die Anbieter bevorzugten allerdings klar Standorte im Außenbereich. Rainer Koller, Abteilungsleiter Baurecht im Stadtbauamt, trug die derzeit elf der Stadtverwaltung bekannten Standorte von Mobilfunkanlagen vor.
Der Anstoß für die Festlegung der Flächen kam von den Grünen
Der Anstoß zur Festlegung von Positiv- und Negativ-Flächen für Mobilfunkanlagen war vergangenes Jahr aus den Reihen der grünen Gemeinderatsfraktion gekommen. Es habe Anfragen von Mitbürgern gegeben, die sich wegen der Strahlung der Anlagen sorgten, schilderte Stadträtin Irene Klaußner. Gleichzeitig fordere nicht nur das Land, sondern auch der Bund die Kommunen auf, den Mobilfunkbetreibern bei der Standortsuche behilflich zu sein.
Joist: „Nicht der Mast ist das große Problem, sondern das privat genutzte Handy“
Die Festlegung der Flächen diene dazu, beide Interessen in Einklang zu bringen, so Klaußner. Es sei darauf geachtet worden, mögliche vulnerable Gruppen zu schützen. Deshalb würden im Umkreis von etwa 350 Metern um Kindergärten, Schulen, Alterspflegeeinrichtungen und Kliniken keine öffentlichen Flächen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung gestellt.
„Nicht der Mast ist das große Problem, sondern das privat genutzte Handy“, ergänzte Klaußners Fraktionskollege Rolf Joist. Dennoch könne der Verzicht auf Sendeanlagen im Umfeld bestimmter Einrichtungen nützlich sein.