Freigesprochen worden ist ein 52-jähriger Angeklagter, der sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten musste. Zum Tatzeitpunkt war seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Eine Unterbringung sei nicht erforderlich, entschied Richter Rupert Stork. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft Fabian Tigges hatte für einen Freispruch plädiert, ebenso Verteidigerin Silvana Grass, die sich auch gegen eine Unterbringung ausgesprochen hatte.
Angeklagter schon einschlägig aktenkundig
Der 52-Jährige war schon zweimal vor Gericht gewesen, einmal wegen Bedrohung, als er einen anderen mit einer Spielzeugpistole bedroht hatte. Ein anderes Mal hatte er einem anderen nachgestellt und mit einer Taschenlampe in seine Fenster geleuchtet. Einmal wurde er freigesprochen und einmal war das Verfahren eingestellt worden. Schon damals hatte Gutachter Christoph Bielitz eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Diese Diagnose habe sich heute noch erhärtet.
Widerstand gegen Polizei
Der 52-Jährige war im März 2021 in einem Ortsteil von Wehr in Tarnkleidung, mit Messern, Holzspeer und Schlagstock aus Holz aufgefallen. Als die Polizei ihn festnehmen wollte, soll er sich vehement gegen die Festnahme gewehrt haben. Der Angeklagte gab an, er habe nur „gezappelt“. Der Polizeihauptmeister, der als Zeuge vor Gericht geladen war, gab in seiner Aussage an, der 52-Jährige habe apathisch, ängstlich und wie „in einer eigenen Welt“ gewirkt, habe sich immer wieder ängstlich umgesehen und „gewunden“.
Der Angeklagte, der inzwischen engmaschig medikamentös in einem Heim für psychisch Kranke betreut wird, erklärte, er werde von einem Drogenkartell verfolgt, weil er zu viel wisse, habe sich auch deswegen bewaffnet. Zuvor habe er allein gelebt und nur Flüssignahrung zu sich genommen in der Überzeugung, man wolle ihn vergiften, erklärte Bielitz.
Er bestätigte, dass der 52-Jährige von der „fixen Idee“ überzeugt sei, einem Drogenkartell schweren finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Es handle sich um eine inhaltliche Denkstörung mit wechselndem Verlauf. Trotz intensiver Medikation sei er immer noch paranoid. Wenn er in die Enge getrieben oder gestresst werde, könne er eine Eskalation nicht ausschließen, eine konkrete Gefahr, die von ihm ausgehe, sei aktuell nicht zu erkennen, aber auch nicht vorhersehbar. Ohne Medikation und Betreuung sei das Risiko höher. Aus psychiatrischer Sicht habe sich die Schuldunfähigkeit noch erhärtet.
„Er ist für das, was er gemacht hat, nicht haftbar zu machen“
Aufgrund dieser Diagnose sehe er den Angeklagten als schuldunfähig, erklärte Tigges. Auch Grass schloss sich dem an, wobei sie an einem realen Widerstand gegen die Polizeibeamten zweifle, das habe der Zeuge nicht so benannt. Zudem sehe sie keinen Anlass für eine Unterbringung. Im beschützten Umfeld sei die Gefahr minimal. Er habe keine Messer gezogen, bestätigte auch Stork. „Er ist für das, was er gemacht hat, nicht haftbar zu machen“, sagte der Richter. „Das mit den Messern müssen Sie aber lassen“, ermahnte er den Angeklagten abschließend.