Mehrere Kaffeefahrten im März 2018 waren Gegenstand einer Gerichtsverhandlung des Bad Säckinger Amtsgerichts. Angeklagt waren drei Männer wegen Bereicherung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Angeklagten sollen Matratzen im Wert von 97 Euro eine angebliche Heilwirkung zugesprochen haben und zu Wucherpreisen von bis zu 1500 Euro verkauft haben.

Allerdings erschien nur ein Angeklagter vor Gericht in Bad Säckingen. Das Gericht trennte das Verfahren ab, sprach den Angeklagten allerdings frei, weil ihm kein finanzieller Vorteil nachgewiesen werden konnte.

Angeklagtem konnte Mittäterschaft nicht nachgewiesen werden

„Wir haben gar nichts“, sagte Richterin Stefanie Hauser, Vorsitzende des Schöffengerichts, nach der Beweisaufnahme. Man könne mit den vorgebrachten Beweisen und Aussagen keine Mittäterschaft belegen, da es in dem Verfahren ausschließlich um den Verkauf der Matratzen gehe.

Staatsanwältin Nicole Lazar und Verteidiger Frank Ammerich plädierten beide am Ende des Prozesses auf Freispruch. Lazar äußerte aber noch Restzweifel zu der Beteiligung des Angeklagten. „Es ist keine finanzielle Last feststellbar“ sagte Richterin Häuser nach dem Freispruch. Das Gericht habe die Situation nicht richtig aufdröseln können.

Freigesprochener trat als Reiseunternehmer auf

Die meisten Zeugen erkannten den anwesenden Angeklagten nicht vor Gericht. Erst nach Verlesen der Aussagen ihrer Polizeivernehmung aus 2018 erinnerten sie sich, dass der Angeklagte sich als Sponsor und Reiseunternehmer bei den Kaffeefahrten ausgegeben habe. Die Zeugen sagten, dass er Tabletts und Sekt verschenkt habe und ihnen anschließend Reiseangebote unterbreitet habe.

Die Zeugen berichteten, dass einer der anderen beiden Angeklagten die Präsentation und den Verkauf in den Gaststätten abgewickelt habe, während sich der dritte um den anschließenden Transport der Produkte gekümmert. Bei den Vorführungen der Matratzen mit Magneten und Metalldetektor sei den Produkten eine angeblich heilende Wirkung gegen Beschwerden wie Rheuma, Schlafstörungen, Herzkrankheiten oder Durchblutungsstörungen von einem der Angeklagten zugesprochen worden sein.

Lockangebote nur gegen Barzahlung

„Die haben uns den halben Preis angeboten“, berichtete ein Zeuge über das vermeintliche Lockangebot. Die Angeklagten sollen den Geschädigten die die bezahlten Beträge zwischen 1200 Euro und 3000 Euro als einmalige Tiefpreise beworben haben. Weil aber kaum einer der Senioren so viel Bargeld dabei hatte, habe einer der Angeklagten sie zu einer Bank gefahren. Die Zeugen haben aber keine Rechnung erhalten und eine Telefonnummer oder Adresse der Verkäufer erst auf Nachdruck.

Die Zeugen im Alter zwischen 72 und 83 Jahren berichteten von gesundheitlichen Beschwerden, von denen sie sich Erleichterung durch die Matratzen der Angeklagten versprachen.

Zur Anzeige der Angeklagten kam es, weil die Zeugen den Kauf weder unter der angegebenen Adresse, noch unter der Handynummer der Angeklagten jemanden erreichten. Nach wenigen Tagen haben sie keine der versprochenen Wirkungen verspürt und den Kauf deswegen widerrufen wollen, sich dann an die Polizei gewandt. Das Polizeipräsidium Freiburg nahm die Ermittlungen auf.

Wann die Verfahren gegen die zwei nicht erschienen Angeklagten fortgesetzt werden scheint derzeit noch unklar. Während einer ein fragwürdiges Attest vorweisen konnte, hat zu dem anderen Angeklagten nicht einmal mehr seine Anwältin Kontakt.

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