Drei Jahre Haft ohne Bewährung erhielt ein 41-jähriger Angeklagter aus dem westlichen Kreisgebiet wegen des Besitzes von Dateien kinderpornografischen Inhalten übelster Art.
Das Bad Säckinger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Stefanie
Bad Säckingen
Kinderpornografie: Wiederholungstäter muss drei Jahre in Haft
41-Jähriger sammelt übelste Bilder und Filme im großen Stil. In Chatgruppen suchte er außerdem Kontakt zu minderjährigen Mädchen.
