Bad Säckingen
In einer medizinischen Einrichtung liegt in einer Schublade scharfe Munition herum
Ein 63-jähriger Freizeitjäger muss sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Hat er 35 Patronen unsachgemäß aufbewahrt? Oder war es ein Jägerkollege?
