Musste man auf der altehrwürdigen Holzbrücke von der Trompeterstadt aus bislang 102 Meter laufen, bis man die mit einem weißen Farbanstrich gekennzeichnete deutsch-schweizerische Landesgrenze überschritt, so werden es künftig 110 Meter werden. Nach weiteren 94 Metern verlässt man dann den Dielenbelag und hat gepflasterten Schweizer Boden unter sich. Um 8,2 Meter, verändert sich die Staatsgrenze, wie dieser Tage Alain Wicht vom Bundesamt für Landestopografie in Wabern bei Bern, in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt des Landratsamtes Waldshut ermittelte und auf dem Brückenboden mit zwei seitlichen Einkerbungen markierte.

Die Grenzverschiebung geht auf die neue Definition der Landesgrenze im Hochrhein zurück. War bislang der sogenannte Talweg, die Verbindung der tiefsten Punkte im Rhein, der Verlauf der Hoheitsgrenze, so wird es künftig die Rheinmittellinie sein. Die bisherige „Landesgrenze Talweg“, die bereits im Staatsvertrag zwischen dem Kanton Aargau und dem Großherzogtum Baden vom 17. September 1808 festgelegt wurde, wird jetzt abgelöst, weil sich die Lage der Rheintiefpunkte infolge Strömungsverhältnisse ständig ändert und diese somit keine festen Vermessungspunkte sein können.

Bestrebungen zur Neuregulierung der Landesgrenze im Hochrhein gehen bereits ins Jahr 2004 zurück. Und seit 2007 laufen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zum Abschluss eines neuen Staatsvertrages. Parallel dazu arbeiteten Vermessungsfachleute beidseits des Rheins an der koordinatenmäßigen Festlegung der Landesgrenze in der Rheinmitte für die Grundlage einer Einigung auf juristischer und diplomatischer Ebene. Noch ist allerdings kein neuer Staatsvertrag abgeschlossen, der Verlauf der neuen Grenze steht geodätisch aber definitiv fest.

Dies sogar schon vor zehn Jahren. Denn damals war die unweit der Holzbrücke gelegene Fridolinsinsel Zentrum der Aufmerksamkeit, weil sie durch die Grenzänderung zum deutschen Hoheitsgebiet werden sollte, wie diese Zeitung anfangs August 2013 ausführlich berichtete. Gehörte das Eiland rund 200 Jahre etwa je zur Hälfte beiden Ländern, so hat die Schweiz durch die Grenzneuregulierung keinen Anteil mehr an diesem flächenhaften Naturdenkmal, was der heutige Direktor des Bundesamtes für Landestopografie, Fridolin Wicki, seinerzeit etwas wehmütig bedauerte. Wen wunderts, trägt der Chef der obersten Schweizer Vermessungsbehörde doch den gleichen Namen wie der Bad Säckinger Stadtpatron.

Dem bevorstehenden 450-jährigen Jubiläum der Bad Säckinger Holzbrücke ist es wohl zu verdanken, dass die neue Landesgrenze zwischen Deutschland und der Schweiz auf dem denkmalgeschützten Bauwerk eingemessen wurde. Der Aktion voraus ging die Überlegung der Bad Säckinger Stadtverwaltung, den historischen Landesgrenzstein von 1810, der sich seit Juni 2017 im Informations-Erker der Holzbrücke befindet und derzeit für das Brückenjubiläum restauriert wird, an die bislang markierte Landesgrenze zu stellen, was das Vermessungsamt beim Landratsamt Waldshut auf den Plan rief und die Schweizer Vermessungsverwaltung mit ins Boot nahm. Inwieweit diese Angelegenheit in das Brückenjubiläum einfließen wird, bleibt abzuwarten.