Kurz vor der bereits terminierten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen hat ein 41-jähriger Mann seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen und so das Gerichtsverfahren noch abgewendet.
Er akzeptierte das Strafmaß von 90 Tagessätzen – gilt nun aber als vorbestraft.
Apotheker bemerkt Fälschung
Dem in der Schweiz wohnenden deutschen Staatsangehörigen wurde zur Last gelegt, am 29. Oktober 2022 in einer Apotheke im östlichen Teil des Landkreises Waldshut einen Impfpass mit zwei Eintragungen einer Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus vorgelegt zu haben, wobei diese tatsächlich nicht stattgefunden haben.
Damit wollte er von dem Mitarbeiter der Apotheke ein digitales Impfzertifikat erhalten. Dieser erkannte jedoch die Fälschung, verweigerte das Zertifikat und zeigte den Vorfall bei der Polizei an.
Kein Einzelfall
Wegen Urkundenfälschung erließ das Amtsgericht Bad Säckingen einen Strafbefehl, gegen den der 41-Jährige zunächst Widerspruch einlegte, diesen aber dann doch zurückzog.
Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen auf Anfrage mitteilte, ist der 41-Jährige kein Einzelfall. Erst vor kurzem war vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen ein Impfschwindler verurteilt worden.