Die Gründungs- und erste Generalversammlung der Wohnbaugenossenschaft „Daheim bleiben“ findet am kommenden Dienstag, 1. Juni, um 19.30 Uhr im Harpolinger Gemeindesaal statt. Die rund 20 Gründungsmitglieder werden die Vorstände und den Aufsichtsrat wählen sowie die Satzung genehmigen. Gemäß dem Genossenschaftsrecht hat jedes Mitglied dabei genau eine Stimme und die gleichen Rechte und Pflichten – unabhängig von der Wohnungsgröße und der Anzahl der Anteile. Die Vergaberichtlinien für die Wohnungen werden gemeinsam von den Gründungsmitgliedern festgelegt. Selbstorganisation und Selbstbestimmung sind auch später gefragt, wenn die Bewohner miteinander das Zusammenleben im Haus gestalten.

Barrierearme Wohnungen

Seit etwa zwei Jahren ist ein Planungsteam des Bürgervereins damit befasst, in der Rechtsform einer Wohnbaugenossenschaft, insbesondere für Senioren, barrierearme Wohnungen in der Dorfmitte auf dem Gelände unterhalb der Kapelle zu planen.

Das könnte Sie auch interessieren

Aufgrund der Alterspyramide sieht der Bürgerverein einen großen Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, der auf die Bedürfnisse älterer Mitbewohner im Ort abgestimmt ist. Denn rund ein Viertel der Harpolingen Einwohner sind 65 Jahre alt und älter. Die meisten wohnen im eigenen Haus. Aber irgendwann kommt die Zeit, in der die steile Treppe ins Obergeschoss mühsam wird, der Einstieg in die Badewanne beschwerlich ist oder größere Reparaturen am Haus anfallen. Senioren, die aus Altersgründen nicht mehr im eigenen Haus leben können, sind gezwungen, wegzuziehen, weil im Dorf bisher seniorengerechte Wohnmöglichkeiten fehlen. Das hat den Bürgerverein „Daheim in Harpolingen“ dazu motiviert, Ideen zu entwickeln, wie Senioren möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, berichtet die Vorsitzende des Bürgervereins Christine Oechslein.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Bauplanungen einschließlich Finanzierung sind zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend abgeschlossen, freuen sich Christine Oechslein sowie Ulrike Schusser-Wang und Stefan Geng vom Planungsteam. Sie sind überzeugt, dass die monatlichen Nutzungsgebühren einer solchen Genossenschaftswohnung deutlich niedriger sind, als die Miete einer Neubauwohnung: Sie entsprechen den tatsächlichen Kosten, ähnlich des Wohngeldes bei einer Eigentumswohnung, weil kein Investor an der Wohnung verdient.

Die Genossenschaftsform hat der Bürgerverein gewählt, damit sich auch solche Interessenten eine Neubauwohnung leisten können, die keine Eigentumswohnung finanzieren können. Voraussetzung in eine Wohnung einziehen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Damit das Bauprojekt finanziert werden kann, muss sich jeder zukünftige Bewohner darüber hinaus je nach Wohnungsgröße mit einer bestimmten Anzahl an Pflichtanteilen am Eigenkapital der Genossenschaft beteiligen, gibt Oechslein zu bedenken. Diese Pflichtanteile werden bei einem Auszug zurückgezahlt oder vererbt.