Ab Montag, 27. April, gilt beim Betreten des Rathauses Bad Säckingen Masken-Pflicht. Ebenfalls verpflichtend bleibt die Desinfektion der Hände nach Eintritt in das Gebäude. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Bürger, die einen Termin im Rathaus haben und über keine Maske oder einen anderen Nasen- und Mundschutz verfügen, können für 5 Euro eine wiederverwendbare Maske an der Pforte erwerben. Die Stadtverwaltung hält ein Kontingent an wiederverwendbaren Atemschutzmasken vor. Aus diesem Bestand werden der Bürgerschaft maximal 2 Masken pro Person zum Kauf gegen Rechnung angeboten. Die Bestellung erfolgt per E-Mail unter masken@bad-saeckingen.de, die bestellte Ware wird mit der Rechnung per Post versandt.

Die Dienststellen arbeiten weiterhin grundsätzlich normal weiter. Das Betreten der Gebäude ist jedoch bis auf Weiteres nur bei konkreter Terminvereinbarung möglich.
Termine werden nur bei zwingend notwendigen und unaufschiebbaren Anliegen vereinbart. Für dringend notwendige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Ausweis- und Passwesen, Standesamts- und Friedhofsangelegenheiten, die nicht per EMail oder Telefon erbracht werden können, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin zur Vorsprache vereinbart werden. Gelbe Säcke können an der Pforte abgeholt werden. Die städtischen Mitarbeiter sind wie gewohnt über E-Mail und Telefon zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis donnerstags 8.30 bis 12 Uhr, freitags 8.30 bis 13 Uhr sowie dienstags 14 bis 16 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr erreichbar.

Neben dem Rathaus bleiben auch die weiteren städtischen Einrichtungen – Ortsverwaltungen, Kulturhaus Villa Berberich, Standesamt, Stadtarchiv, Volkshochschule, Schloss Schönau, Haus der Jugend – weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Hingegen hat das Amt für Tourismus und Kultur in der Waldshuter Straße 20 ab kommenden Montag zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet.