Susanne Schleinzer-Bilal

Kreis Waldshut (sus) Zu 30 Tagessätzen á 40 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot, das schon abgebüßt wurde, verurteilte Richter Rupert Stork am Amtsgericht Bad Säckingen einen 75-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Ignaz Stegmiller, hatte für 40 Tagessätze á 40 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sechs Monaten plädiert. Verteidiger Patrick Steiger hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

Der Rentner soll im Sommer diesen Jahres beim Rangieren mit dem Wohnmobil das Auto eines Nachbarn lädiert haben. Der Gesamtschaden belief sich auf über 3000 Euro. Er habe davon nichts mitbekommen, erklärte der 75-Jährige. Als ihn ein Nachbar darauf hingewiesen habe, dass er den Spiegel des anderen Autos "abrasiert habe", sei er ins Haus gegangen, um die Versicherungspapiere zu besorgen. Dabei habe er sich noch ein Schlückchen Wein genehmigt. Davor habe er schon circa zwei Flaschen Bier getrunken. Er sei dann wieder zum Unfallort gegangen, habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt, der inzwischen auch aufgetaucht war, und ihm angeboten den Schaden in bar zu ersetzen. Dieser hatte abgelehnt und die Polizei verständigt.

Der Angeklagte habe keine Ahnung, warum die Polizei eingeschritten sei. In der Straße habe schließlich jeder jeden gekannt, sodass es keinen Sinn gemacht hätte, den Vorfall zu vertuschen. Der Geschädigte, der als Zeuge vor Gericht geladen war, bestätigte, dass der Angeklagte sich erboten hatte, für den Schaden aufzukommen. Aber da die angebotene Summe zu klein und der Schaden zu groß war, habe er dies abgelehnt. Zudem habe der 75-Jährige stark nach Alkohol gerochen. Auch ein anderer Nachbar bestätigte, dass der Rentner alkoholisiert gewesen sei. Er habe ihn auf den Vorfall angesprochen, aber keine Reaktion bekommen. Er habe ihn später mit einer Bierflasche in der Hand wieder aus dem Haus kommen sehen.

Der diensthabende Polizist bestätigte in seiner Zeugenaussage, dass der Geschädigte ihn verständigt habe, weil ein betrunkener Nachbar ihm das Auto demoliert habe. Spätere Blutproben hätten dann einen Promillewert von 0,36 ergeben. Bei einem medizinischen Gutachten sei keine Fahruntüchtigkeit festgestellt worden. Für Staatsanwalt Stegmiller handelte es sich eindeutig um Entfernen vom Unfallort. Er vermute, der 75-Jährige wollte sich der Tat entziehen. Ganz anders sah dies Patrick Steiger. Der Angeklagte habe Angaben gemacht, das sei völlig ausreichend. Er könne hier keinen Verstoß erkennen. Das sei ein atypischer Fall, erklärte Stork. Der Angeklagte habe sich höchstens 60 bis 80 Meter vom Unfallort entfernt. Dennoch sei der Schaden sehr hoch gewesen und der Rentner hätte sich nicht einfach so vom Unfallort schleichen dürfen.