Albbruck – Einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Dogern zur gegenseitigen Vertretung im Bereich des Standesamtes stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu. Der Hintergrund: Im Standesamtsbereich gibt es für die Ausübung des Amtes als „Voll- Standesbeamter“ und als Verhinderungsvertreter strenge Vorgaben.

Die Standesbeamten und ihre Vertreter sind verpflichtet, nach dem Grundlehrgang mit einer Prüfung regelmäßig an den Fortbildungen der Standesamtsakademie und an den Fortbildungslehrgängen des Fachverbandes teilzunehmen. Weitere Personen können zu Eheschließungs-Standesbeamten bestellt werden, allerdings mit sehr eingeschränkten Befugnissen. Durch den Ruhestandseintritt von Manfred Pfeiffer bei der Gemeinde Albbruck ist seit August 2023 mit Brigitte Schneider nur noch eine Voll-Standesbeamtin bei der Gemeinde Albbruck tätig.

Manuel Beck, der Nachfolger von Manfred Pfeiffer, darf erst nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit und einem Lehrgang in Bad Salzschirf zum Standesbeamten bestellt werden. Schulungsplätze in Bad Salzschirf stehen aber erst ab Januar 2024 zur Verfügung. Somit kann die Bestellung Becks zum Standesbeamten frühestens zum Ende Januar 2024 erfolgen. Fällt Brigitte Schneider in dieser Zeit aus, so kann durchaus ein „Notfall“ eintreten, für den schnell ein Standesbeamter zur Verfügung stehen muss. Manfred Pfeiffer steht in der Übergangsphase zwar noch eingeschränkt zur Verfügung, doch das Ausfallrisiko kann damit nicht vollends überbrückt werden.

In der Gemeinde Dogern war es bisher so, dass sich die beiden Standesbeamtinnen gegenseitig vertreten haben. Aber schon die vergangene Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus denkbar ist, dass zwei Personen gleichzeitig ausfallen können. Vor diesem Hintergrund hat auch die Standesamtsaufsicht reagiert und fordert nun von den Gemeinden grundsätzlich drei Voll-Standesbeamte.

Die Vorhaltung einer weiteren Person, so Bürgermeister Stefan Kaiser, sei jedoch für eine kleine Gemeinde finanziell nicht darstellbar. Damit das Standesamt bei Ausfall des eigenen Personals handlungsfähig bleibt, gebe es die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer Personal-Leihe durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Inzwischen haben darüber Gespräche mit der Gemeinde Dogern stattgefunden. Nach Ansicht beider Verwaltungen ist ein unbefristeter Vertrag zur gegenseitigen Vertretung die beste Lösung, um im Falle eines plötzlichen Personalausfalls weiterhin handlungsfähig zu bleiben.

Durch den Vertrag, der derzeit keinen Kostenausgleich vorsieht, kann unkompliziert eine gegenseitige Notvertretung der Standesbeamten garantiert werden, ohne dass es sich auf die bestehenden Standesamtsbezirke auswirkt. Der Vertragsentwurf wurde dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Einwände gab es keine. Es sei anzunehmen, so Stefan Kaiser, dass aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels künftig auch andere Gemeinden diesem Beispiel folgen werden.