Im Streit um den Zaun am Ufer des Campingplatzes Birnau-Maurach könnte es bald zu einer Lösung kommen. Der Stahlzaun trennt seit etwa einem Jahr eine private Campingplatz-Wiese von einem Fahrradweg, eine Baugenehmigung steht aber bis heute aus. Die Eigentümer des Campingplatzes hatten im Juli 2022 beim Landratsamt Bodenseekreis nachträglich eine Genehmigung beantragt, das dazugehörige Verfahren soll bald beendet sein. „Wir rechnen damit, dass dieses Verfahren Mitte bis Ende Juli abgeschlossen ist“, so Pressesprecher Lars Gäbler auf SÜDKURIER-Anfrage.
Zaun soll Auswärtige abhalten
Im Juni 2022 hatte Campingplatz-Chef Werner Stuber zwischen Seewiese und Radweg einen Gitterzaun gebaut. Hintergrund war, dass vermehrt Menschen die Fläche genutzt hätten, die keine Campingplatz-Gäste waren. Diese hätten dort in die Hecken uriniert, ihre Hunde frei laufen lassen und Schwäne gefüttert. Wie Stuber damals erklärte, hätten sich Gäste über die vielen auswärtigen Besucher der Seewiese beklagt.
Das Problem am Zaun: Er wurde ohne Baugenehmigung aufgestellt. Die Gemeindeverwaltung Uhldingen-Mühlhofen verhängte daher einen Baustopp und verwies darauf, dass ein Bauantrag gestellt werden müsse. Laut Stuber hatte es zuvor seitens des Landratsamts eine Zustimmung gegeben, das Landratsamt widersprach dieser Aussage später.
Gemeinde hält an Argumenten fest
Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen führte als Argumente auf, dass sich der 1,60 Meter hohe Zaun im Landschaftsschutzgebiet und im Gewässerrandstreifen befinde und somit für Kleintiere nicht passierbar sei. Außerdem beeinträchtige dieser das Landschaftsbild und somit den Erholungswert. Wie Uhldingen-Mühlhofens Bauamtsleiter Fabian Stephan dem SÜDKURIER erklärt, halte man weiterhin an diesen Argumenten fest.
Die Campingplatz-Eigentümer verteidigten damals den Vorgang, da zahlreiche Privateigentümer in Seenähe ebenso ohne Genehmigung Zäune errichten dürften. Wie sie mittlerweile dazu stehen, ist unklar. Dietmar Jankowski, Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft, wollte sich gegenüber dem SÜDKURIER nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens äußern.
Das Ende eines langen Verfahrens
Die Lösung in dem Streit liegt seit Juli 2022 beim Landratsamt Bodenseekreis als zuständiger Baurechtsbehörde. Diese hat seit vergangenem Jahr Stellungnahmen aus dem Technischen Ausschuss der Gemeinde, dem Umweltschutzamt des Landkreises und den Eigentümern eingeholt. „Anhand aller Stellungnahmen, Anhörungen und natürlich der aktuellen Gesetzeslage entscheiden wir dann über den Antrag der Baugenehmigung“, so Lars Gäbler, Pressesprecher des Landratsamts. Die Länge des Verfahrens erklärt er mit der komplizierten Einholung der Stellungnahmen. „Normalerweise dauert das nicht so lang“, so der Sprecher.