Am Kanalweg gegenüber der Mehrzweckhalle in Mühlhofen und teilweise entlang der Straße „In der Dohle“ können bald die Baumaschinen anrücken und sich Bauherren ihren Traum vom Eigenheim erfüllen: Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Kanalweg“ und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Zuvor hatte sich das Gremium mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger sogenannter Träger öffentlicher Belange sowie der Bevölkerung beschäftigt und diese entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Gemeindeverwaltung und des Planers Helmut Hornstein aus Überlingen abgewogen und entschieden. Die zweite Offenlage des Entwurfs fand vom 22. März bis 25. April dieses Jahres statt. Diese war erforderlich geworden, nachdem aufgrund der ersten Offenlage eine Umplanung notwendig geworden war.
Gemeinde nutzt neuen Paragrafen
Um dringend benötigten Wohnraum zu realisieren, hatte der Gemeinderat im April 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst – im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs: Dieses erlaubt es seit 2018, auf Flächen im Außenbereich neues Bauland auszuweisen, und zwar schneller und leichter, als es beim Normalverfahren möglich wäre. Die Fläche muss für Wohnungsbau genutzt werden, an bebaute Ortsteile anschließen und darf eine Grundfläche von einem Hektar nicht überschreiten.
Hornstein teilte mit, dass die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sich im Wesentlichen auf einige redaktionelle Ergänzungen und Hinweise beschränkten, die größtenteils keine Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes hätten. Der BUND bewerte die Planung in Bezug auf den Flächenverbrauch nach wie vor kritisch und lehne das Verfahren gemäß dem Paragrafen weiterhin ab, weil es als kontraproduktiv zum planerischen Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ angesehen wird. Die Inhalte der Stellungnahme seien jedoch bereits im Rahmen der vorangegangenen Offenlage bewertet und abgewogen worden, so der Planer. „Den Paragrafen 13b muss man nicht gut finden, er ist aber geltendes Recht“, sagte Hornstein. „Er dient der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen.“
Von den Bürgern waren lediglich drei Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen. So wurde die vorgesehene Straßenführung kritisch bewertet und eine direkte Anbindung des neuen Wohngebietes an den Kanalweg gefordert. Laut der Stellungnahme der Gemeinde ist das neue Wohngebiet „de facto“ direkt an den Kanalweg angebunden. Die Erschließung erfolge im Süden über ein kleines Wegestück, das südlich des neuen Kinderhauses vom Kanalweg abzweige und von dort direkt in das Baugebiet führe. Die Anbindung der neuen Straße an die „Untere Dohle“ diene in erster Linie der Verknüpfung der neuen Bauflächen mit dem bestehenden Wohngebiet.
Feldgehölz als wertvoll eingestuft
Ein weiterer Bürger lehnte die Übernahme eines Erhaltungsgebotes für das bestehende Feldgehölz ab und schlug stattdessen eine Ausgleichspflanzung an der Seefelder Aach vor. Hornstein erläuterte, dass das Feldgehölz in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Untersuchung als wertvoll eingestuft worden sei. „Die Festsetzung des Erhaltungsgebotes war auch Inhalt einer Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde.“ Zudem habe der Gemeinderat beschlossen, das Feldgehölz mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, ergänzte Bürgermeister Dominik Männle.

Für die Pflege, bei der der Bürger Probleme sah, ist nach Worten Hornsteins der jeweilige Eigentümer zuständig. „Im oberen, dem neuen Baugebiet zugewandten Bereich erfolgt die Pflege über die privaten Grundstücke“, erläuterte er. Falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Bebauung unterhalb des Feldgehölzes kommen sollte, müsse die Zuwegung entsprechend geregelt werden. Ute Stephan (BuF) plädierte abschließend dafür, dass aus dem Feldgehölz künftig eine Feldhecke werden sollte.
Das ist geplant
Das knapp einen Hektar große Plangebiet, das derzeit weitgehend als Ackerfläche genutzt wird, liegt am Kanalweg gegenüber der Mehrzweckhalle. Im Osten des Gebietes entsteht zurzeit das neue Kinderhaus Sonnenschein, im Westen wird das Gebiet begrenzt von bebauten Grundstücken entlang der Straße „In der Dohle“. Die Gemeinde möchte hier ein Angebot für bezahlbare und familienfreundliche Baugrundstücke schaffen. Entlang eines neuen Straßenabschnitts, der von Südosten nach Nordwesten verlaufen wird, werden 13 Baugrundstücke angeordnet. Hier können Ein- bis Zweifamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise gebaut werden. Sechs dieser Grundstücke sind teilbar, um bis zu zwölf Doppelhaushälften zu realisieren. Auf einem weiteren und größeren Grundstück, das direkt am Kanalweg liegt, ist auch ein Mehrfamilienhaus für den Geschosswohnungsbau denkbar. Die Gebäude sind so angeordnet, dass sie sich in das Umfeld einfügen und das bestehende Wohngebiet optisch passend erweitern.