Keine Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) sowie Erhalt und Ausbau von Grünzügen: Dafür hat sich der Gemeinderat in einer Sondersitzung ausgesprochen. Grund für die Zusammenkunft war die geforderte Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben.
Der Plan sieht bis zum Jahr 2035 mehr als 2400 Hektar Land für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur vor. Wilfried Franke, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, hatte über die Fortschreibung des Regionalplans informiert. Der noch geltende Regionalplan aus dem Jahr 1996 sei in vielen Teilen überholt, weshalb eine Aktualisierung und Fortschreibung bis 2035 geplant sei, informierte Franke.

Im Antrag der Verwaltung hieß es, die „sich in der Anhörung befindlichen und zur Fortschreibung des Regionalplans für die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ausgewiesenen Potenzialflächen für Wohnbebauung und für ein interkommunales Gewerbegebiet“ zu befürworten. Für diesen Beschlussvorschlag sprach sich im Namen der CDU-Fraktion Erwin Marquart aus.
Dieser erhielt jedoch nicht die Mehrheit, vielmehr befürwortete das Gremium einen dreiteiligen Antrag des Bürger- und Umweltforums (BuF). Darin hieß es, dass erstens der Grünzug zwischen Oberuhldingen und Mühlhofen weiter bestehen bleiben und dass zweitens zwischen Unteruhldingen und Oberuhldingen ebenfalls ein Grünzug eingeführt werden solle. Als dritter Punkt wurde aufgeführt, die Planungen für ein vergrößertes interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet abzulehnen.
Teilorte sollen nicht zusammenwachsen
Das Ratsgremium plädierte für den Grünzug zwischen Unteruhldingen und Oberuhldingen (11 Ja-Stimmen) und zwischen Oberuhldingen und Mühlhofen (13 Ja-Stimmen), wobei es auf den noch gültigen Regionalplan verwies. In der Begründung hieß es, über Jahrzehnte sei es den Entscheidungsträgern in der Region wichtig gewesen, dass Teilorte nicht zusammenwachsen sollen.
Eine Liste der Grünzüge sei im Textteil des Regionalplanes nicht mehr zu finden. Nach wie vor aber dienten Grünzüge vor allem der Gliederung der Siedlungsstruktur und sollten in den jeweiligen Bereichen die Erhaltung des noch verbliebenen Freiraums garantieren. Um ihre Funktionsfähigkeit nicht zu gefährden, könnten wegen ihrer geringen räumlichen Ausdehnung grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung baulicher Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport sowie für den Rohstoffabbau gegeben werden.
„Damit wird aber andererseits deutlich, dass auch diese Flächen für irgendeine Nutzung freigegeben werden sollen. Es bleiben genügend andere Flächen übrig, die weder eine Grünzäsur aufweisen noch in regionalen Grünzügen liegen“, so die Begründung.

Knapper war die Entscheidung in Bezug auf die Erweiterung des IKG: Bewilligt ist bereits eine Fläche von 6,5 Hektar; in der Fortschreibung des Regionalverbandes ist nun ein vergrößertes IKG mit weiteren elf Hektar ausgewiesen. Das lehnte der Gemeinderat mit neun gegen sieben Stimmen ab.
Zur Begründung hieß es, dass im Umweltbericht zum Regionalplan dieses IKG mit „B“ bewertet sei, sprich, dass die Umweltprüfung dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen fast aller Schutzgüter bescheinige. „Dies bedeutet, dass erhebliche Bedenken existieren. Dies geht auch aus der genaueren Beurteilung des Gebietes hervor. Fazit muss daraus sein, dass wir diese Planung hier ablehnen“, hieß es im Antrag.
„Diese Erweiterung war allein schon angesichts der immensen Größe für Mühlhofen absolut abzulehnen“, teilte Gabriele Busam (FW) dem SÜDKURIER mit. Insbesondere Ute Stephan (BuF) führte weitere Argumente gegen die geplante Gewerbefläche an. Zusammen mit dem bestehenden Gewerbegebiet „Im Ried“ mit rund 6,4 Hektar, der vor fünf Jahren realisierten Erweiterung „Ried 2“ mit etwa 3,4 Hektar und dem bereits im Flächennutzungsplan vorgesehenen IKG von sechs Hektar käme man mit den zusätzlichen elf Hektar auf eine zusammenhängende Gewerbefläche von 26 bis 27 Hektar. „Eine so große, zusammenhängende Gewerbefläche hätte für den Ortsteil Mühlhofen fatale Folgen“, sagte sie.
Die in Mühlhofen überfällige Aufwertung des Ortskerns wäre durch die erhebliche Zunahme von Gewerbeverkehr nicht mehr möglich, begründete sie. Viele tourismusrelevante Traditionsbetriebe und Gästehäuser könnten an Attraktivität verlieren, was zu einem weiteren Niedergang des Ortskerns führen könnte. Stephan gab auch zu bedenken, dass die Bebauung der Ortsmitte für Investoren wegen der zu erwartenden Zunahme des Gewerbeverkehrs weniger interessant werden könnte. Nicht zuletzt sagte sie, dass die Gewerbeerweiterung „zur kompletten Zerstörung des Landschaftsbildes“ führe.

Manfred Seeger (JB) wiederum hält die jetzige Zufahrt in das Gewerbegebiet nicht geeignet, um noch mehr Verkehr bewältigen zu können. In der Fortschreibung des Regionalplans sei keine weitere Trasse beziehungsweise Zufahrt vorgesehen, da laut Franke keine Einwände der Verkehrsbehörden vorlägen.
„Die Planungen für eine weitere Zufahrt über das neu erworbene Grundstück südlich der Bahnlinie anschließend an die Grasbeurerstraße gehen zwar voran“, sagte Seger, „jedoch wäre eine direkte Anbindung des neuen Vorranggebietes an die Landesstraße 201 eventuell im Bereich Selsenberg eher geeignet. Hier ist die Gemeinde jedoch auch von der Deutschen Bahn abhängig, da die Bahnlinie unterfahren werden müsste.“
Das letzte Wort hat der Regionalverband
Wie Wilfried Franke gestern dem SÜDKURIER mitteilte, müsse die Stellungnahme der Gemeinde im weiteren Verfahren in die Abwägung mit aufgenommen werden. „Das heißt aber nicht, dass wir daran gebunden sind.“ Er erläuterte weiter, dass es im Landesplanungsgesetz ein Planungsgebot gebe, wonach der Regionalverband den Träger der Bauleitplanung – also beispielsweise eine Gemeinde – verpflichten könne, die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Franke: „Dieses Instrument ist aber beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben noch nie bemüht worden, weil man bislang immer weitgehend einvernehmliche Lösungen gefunden hat.“