„Unsere Lebensmittel sind sehr wertvoll. Daher gilt es, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.“ Diese Botschaft kam am Dienstagvormittag, gegen 11 Uhr als Pressemitteilung von Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch aus dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies passte perfekt zu den Einlassungen von Kleingärtner Dr. Ottfried Viktor Schlak, der von der Stadt auf Unterlassung verklagt worden war und sich nun im Amtsgericht vor Richterin Christine Heßberger zu rechtfertigen versuchte.
Für Schlak ein Akt zivilen Ungehorsams
„Mir persönlich geht es um die Lebensmittel, die nicht zerstört werden sollen“, begründete Schlak seine Haltung, der sich im April gegen die drohende Rodung der von ihm unzulässigerweise bepflanzten städtischen Parzellen zur Wehr gesetzt hatte und dies auch jetzt selbst als Akt des „zivilen Ungehorsams“ bewertete. Schon 2018 und 2019 hatte der Kleingärtner auf ungenutzten Flächen der Anlage Kartoffeln und Gemüse gepflanzt und war von der Stadt ohne Erfolg auf die Unzulässigkeit hingewiesen worden.
Eigentumsrecht auf Klägerseite
„Ich habe den Fall nur rechtlich zu beurteilen“, schickte Richterin Heßberger gleich vorweg: „Ich verstehe zwar ihre Überlegungen. Doch das Eigentumsrecht ist eindeutig auf der Klägerseite.“ Alles anderes sei eine politische Frage und Verhandlungssache zwischen ihm und der Stadt. „Stellen Sie sich vor, mein Nachbar kommt in meinen Garten und pflanzt auf meinem Rasen im Sinne der Nachhaltigkeit Kartoffeln an“, sagte die Richterin: „Das geht doch nicht.“
Versuche von Verhandlungen mit der Stadt gescheitert
Er habe ja versucht, mit der Stadt zu verhandeln. „Mir liegt ein neuer Umgang mit Lebensmitteln sehr am Herzen“, betonte Schlak und beschränkte sich nicht nur auf den Hinweis, dass Eigentum verpflichte. Er verwies auch auf das Bundeskleingartengesetz, das „Monokulturen und auch die Aussaat von Gras“ in ausgewiesenen Anlagen ausdrücklich nicht gestatte. Als weiteren Beweggrund, das Gras zu entfernen, nannte der Kleingärtner, dass der Boden nach einigen Jahren nicht mehr sinnvoll nutzbar sei. „Sie müssen dann gegen die Stadt vorgehen, wenn Sie deren Vorgehen beklagen“, erklärte Richterin Heßberger.
Vorwurf politische Ziele zu verfolgen und Selbstjustiz zu üben
„Sie verfolgen ein politisches Ziel“, argumentierte auch Dr. Clemens Muñoz, der Rechtsanwalt der Stadt, der Manfred Salwik vom Liegenschaftsamt begleitete. „Sie können aber keine Selbstjustiz üben.“ Die Kommune habe versucht, den Kleingärtner zur Räson zu bringen, erklärte Muñoz. Die Unterlassungsklage gegen Viktor Schlak sei „natürlich der letzte Schritt“ gewesen. „Doch wir denken: Es braucht die klaren Worte vom Gericht.“
Derzeitige Bepflanzung soll nicht vernichtet werden
Ein Urteil kündigte die Richterin für den 7. Juli an, da es nicht zu einer gütlichen Einigung kam. Als Vergleich hatte Schlak eine Duldung der weiteren Bearbeitung der Flächen zu gemeinnützigen Zwecken vorgeschlagen. Daraus werde er keine weiteren Rechte ableiten. Sollte die Stadt eine anderweitige Nutzung rechtsverbindlich beschließen, sei das Prozedere im Bundeskleingartengesetz festgelegt. Die Stadt werde von ihrer Klage nicht abrücken, erklärten Salwik und Anwalt Muñoz. Abringen ließen sich die städtischen Vertreter von Schlak nur die Zusage, die derzeitige Bepflanzung nicht zu vernichten. „Wenn OB Zeitler eine Rodung und Vernichtung von wertvollen Lebensmittelpflanzen in Auftrag gibt“, hatte Schlak vorher zu Protokoll gegeben, „so verstößt er nicht nur gegen seine Pflichten als Eigentümer, sondern er zwingt seine Gärtner auch zu Handlungen, die nicht ihrem Berufsbild entsprechen.“