Der Konflikt zwischen Stadt und Kleingärtnern schwelt schon seit 2011, als das Liegenschaftsamt die Pachtgebühren von 0,23 Cent auf 2 Euro pro Quadratmeter erhöhen wollte, um die Verwaltungskosten zu decken, und sich später gegen eine Neuverpachtung freier Flächen entschied. Derzeit geht es um die Nutzung zweier Parzellen durch Viktor Schlak, der daneben seit 2001 einen regulär gemieteten Kleingarten betreibt, und um die Klage der Stadt auf Unterlassung. Auch auf Nachfrage wollte die Stadt vor dem heutigen Gütetermin beim Amtsgericht keine Stellungnahme dazu abgeben.
Alternative an der B 31 angeboten
Schon im März hatte OB Jan Zeitler in einem Brief an Schlak auf die Aktenlage und die Entscheidung aus dem Jahr 2012 verwiesen, frei werdende Parzellen nicht erneut zu vermieten. Zum einen sei die Erhöhung der Pacht mit den Kleingärtnern nicht umzusetzen gewesen, zum anderen hätten sie keinen Verein gründen wollen. Nach wie vor biete die Stadt an, den Kleingärtnern von St. Leonhard eine Alternative an der B 31 in Selbstverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Stadt hat mehrfach auf Unzulässigkeit hingewiesen
Zu der Nutzung unvermieteter Flächen hatte sich Zeitler allerdings nicht geäußert. Seit zwei Jahren schon hatte Viktor Schlak dort Kartoffeln, Gemüse und Blumen gepflanzt und war mehrfach auf die Unzulässigkeit hingewiesen worden. Doch der Kleingärtner gab nicht nach. Nach der erneuten Bepflanzung im April hatte er schon einen Sessel in den Beeten aufgestellt, um sich gegen die drohende Rodung körperlich zu wehren. „Die Stadt hätte mich in Corona-Schutzanzügen wegtragen müssen“, sagt Schlak.
Es ging Kleingärtner nie um persönlichen Nutzen
Um den persönlichen Nutzen sei es ihm nie gegangen, betont der 75-jährige leidenschaftliche Hobbygärtner stets, der im Vorjahr Tafel-Kunden zur Ernte eingeladen hatte. „Ich erklare mich bereit, fur Einzelne oder eine Gruppe von Migranten die Betreuung bei ihrer gartnerischen Tatigkeit auf den beantragten Flachen zu ubernehmen“, hatte er im Januar angeboten. Die Stadt musse „nur die beantragte gartnerische Tatigkeit auf den Flachen Los 7a und Los 8 dulden.“ Genau das will sie aber nicht.
BÜB+ fordert eine einvernehmliche Lösung
Mit Unverständnis sieht die Fraktion der BÜB+ die Klage der Stadtverwaltung. Bereits im November 2019 habe sie beantragt, die Neuverpachtung von frei gewordenen Kleingartenparzellen wieder aufzunehmen. Dieser Antrag sei abgelehnt worden, weil die Stadtverwaltung das Aufstellen eines Bebauungsplans für die gesamte St. Leonhardswiese ankündigt habe, der vom Gemeinderat jedoch mehrheitlich abgelehnt worden sei. Die BÜB+ werde den Antrag zur Neuverpachtung der freien Parzellen erneut stellen. Auch wenn das Vorgehen von Viktor Schlak rein rechtlich gesehen möglicherweise zu beanstanden sei, könne eine Klage gegen ihn „nicht das geeignete und sinnvolle Mittel sein“. Die BÜB+ fordere Zeitler auf, diese Klage „unverzüglich zurück zu ziehen“ und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.