Einem 56-jähriger Mann aus dem westlichen Bodenseekreis wurde Subventionsbetrug zur Last gelegt, er musste sich deshalb vor dem Amtsgericht in Überlingen verantworten. Der Vorwurf: Er sollte Fördermittel für Energieeffizienzförderprogramme beantragt haben, die explizit nicht für Ferienwohnungen genutzt werden dürfen. Genau dies habe der Mann aber getan und die 45.000 Euro an Fördermitteln für sich genutzt. Die Summe ergab sich aus einem 15-prozentigen Zuschuss zu einem Kredit über 300.000 Euro.
Fördermittel in Höhe von 45.000 Euro
Dass die 45.000 Euro unrechtmäßig gezahlt wurden, war vor Gericht unstrittig. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er ein Haus mit drei Einheiten gekauft habe. Er wollte damit seinen Kindern den Einstieg in den Immobilienbesitz ermöglichen. Die umgebauten Einheiten wurden als Ferienwohnungen genutzt und somit steuerlich subventioniert. Laut dem 56-jährigen Angeklagten wurde der Vertrag von seiner Bank vorgeschlagen. Erst wurde rückgemeldet, dass eine Förderung nicht möglich sei, dann wurde diese Einschätzung jedoch zurückgezogen und der Förderbetrag wurde 2016 ausgezahlt. Der Strafbefehl erging im Dezember 2022.
Das Merkblatt mit den Förderkriterien habe er zwar zur Kenntnis genommen, aber den Ausschluss von Ferienwohnungen dabei übersehen. Der Angeklagte sagte hierzu, dass er nicht mit Absicht gehandelt habe, zudem habe er gegenüber der Bank und dem Finanzamt erwiesenermaßen korrekte Angaben gemacht.
Zeuge verweigert Aussage
Die Ladung des ersten Zeugen vor Gericht sorgte für Aufsehen im Saal: Der 35-jährige Bänker, der bei der Vertragsschließung beteiligt war, machte gleich nach der Belehrung durch den Richter von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Dieses Recht steht Zeugen zu, wenn sie Gefahr laufen, sich durch ihre Aussage selbst zu belasten.
Der zweite Zeuge, ein 52-jähriger Jurist, der ebenfalls bei der Bank arbeitete, konnte ebenfalls keine vollständige Aufklärung schaffen. Beurteilen, wer die Hauptverantwortung trage, könne er nicht. Er warf auch die Frage auf, wie viel Schuld der Angeklagte überhaupt trage. Auch die Rolle eines Energieberaters sei unklar. „Ein Prüfungsauftrag wurde ausgegeben“, so der 52-jährige Zeuge, dem zufolge der Sachverhalt firmenintern aufgeklärt werden soll.
Laut Richter keine vorsätzliche Tat
Der Angeklagte konnte durch seine mitgebrachten Akten beweisen, dass die Ausschlusskriterien für die Förderung ganz am Ende eines entsprechenden Merkblatts standen. Das Merkblatt wurde daher vor Jahren schon dementsprechend angepasst, um es übersichtlicher zu gestalten. Auch die Aussageverweigerung des 35-jährigen Bänkers werfe die Frage auf, welche Schuld der Angeklagte nun trage, so der Staatsanwalt. Laut Richter war es keine vorsätzliche Straftat, dennoch sei der Angeklagte nicht ohne Schuld: „Man hätte es sehen können.“
Welche Argumente für den Angeklagten sprachen
Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und der Staatsanwalt habe kein Strafbedürfnis, da es sich um einen anständigen Mann handle. Die 30.000 Euro sah er dennoch als angemessen an, da der Immobilienbesitz des Angeklagten im Wert gestiegen sei: Geld sei da, so der Staatsanwalt.
Der Verteidiger dagegen erwähnte den entstandenen finanziellen Schaden des Angeklagten. Der ergebe sich daraus, dass sein Mandant einen Kredit über 300.000 Euro, der fest an den Förderbetrag gekoppelt war, nun vor Ablauf und mit Strafzinsen zurückzahlen müsse. Zudem habe der Angeklagte noch nie zuvor eine Straftat begangen.