Die Stadt Überlingen erlässt bis zum 20. April ein Betretungsverbot der Seepromenade für Wochenenden und Feiertage. „Wegen der guten Wetter-prognosen rechnet die Stadt mit einem erhöhten Besucheraufkommen von Menschen aus der ganzen Region“, schreibt sie in einem Pressetext.
Gesamte Seepromenade
Vor dem Hintergrund der Corona-Verordnung erlässt die Stadt Überlingen eine Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot entlang der Seepromenade. Nach dieser ist das Betreten der Seepromenade in Überlingen an den Wochenenden (freitags ab 14 Uhr bis montags um 9 Uhr) sowie an Feiertagen untersagt. Das Verbot erstreckt sich über die gesamte Seepromenade vom „Mantelhafen“ bis zum „Gondelehafen“ und gilt zunächst bis zum 20. April 2020.

Reaktion auf vergangenes Wochenende
Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadt Überlingen auf die starke Frequentierung der Seepromenade an den vergangenen Wochenenden. Im Hinblick auf die frühlingshaften Wetterprognosen rechnen die Verantwortlichen mit einem weiteren Ansturm auf das Tourismusziel Bodensee. Bei einem verstärkten Besucheraufkommen seien die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern auf dem begrenzten Raum der Promenade jedoch „bei Weitem nicht einhaltbar“, so eine Einschätzung der Verwaltungsspitze.
OB bittet um Verzicht
Oberbürgermeister Jan Zeitler wird in dem Pressetext zitiert: „Gerade in den ersten Wochenenden im Frühjahr mit schönem Wetter lockt der Bodensee nicht nur die hier Ortsansässigen, sondern auch Menschen aus der gesamten Region an die Promenaden. Dabei hat auch unsere Seepromenade eine enorme Anziehungskraft, die Überlingen nicht umsonst zu einem beliebten Reise- und Ausflugsziel macht. Zum Schutz aller und im Zuge einer konsequenten Pandemiebekämpfung bitte ich jedoch darum, derzeit an Wochenenden und Feiertagen auf Freizeitausflüge an die Überlinger Seepromenade zu verzichten.“
Bußgeld bis 25.000 Euro
Das bis 20. April 2020 befristete Betretungsverbot werde polizeilich kontrolliert und Verstöße würden zur Anzeige gebracht. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.
Unter der Woche bleibt die Seepromenade weiterhin offen, vorausgesetzt, die notwendigen Sicherheitsabstände werden eingehalten.