Ein Schwimmer starb Ende August im Strandbad des Überlinger Teilorts Nußdorf. Die Einsatzkräfte bargen ihn in mehreren Metern Wassertiefe. Trotz aller Bemühungen konnte der 64-Jährige nicht wiederbelebt werden. Die Wasserschutzpolizeistation Überlingen führte die Ermittlungen zu dem Badeunfall.
Markus Schlatter, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Einsatz, das für die Wasserschutzpolizeien zuständig ist, erklärt: „Die Polizei ermittelt bei derartigen Fällen zunächst, ob gegenüber einer anderen Person vorwerfbares Verhalten für das Zustandekommen des Unfalls vorliegt beziehungsweise ob der Unfall ohne Fremdeinwirkung zustande kam. Gegebenenfalls würde dann wegen eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Tötungsdelikts ermittelt.“
Bis in die späten Abendstunden im Strandbad
Die ersten Retter waren laut Schlatter „circa 13 Minuten nach der Alarmierung vor Ort“. Abgeschlossen war der Einsatz in den späten Abendstunden. „Alle Ermittlungsmaßnahmen im ersten Angriff, bis hin zur polizeilichen und ärztlichen Leichenschau nehmen einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Insofern war der Zeitansatz für die ordnungsgemäße Abarbeitung des Sachverhalts nicht außergewöhnlich“, sagt der Pressesprecher.
Keine Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung
Nach derzeitigem Ermittlungsstand handele es sich um einen Badeunfall. „Dass ein medizinischer Notfall auf dem Wasser letzten Endes zum Ertrinken geführt hat, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung oder anderweitiges vorwerfbares Verhalten gegen andere Personen ergaben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, berichtet Schlatter.
Polizei, Wasserschutzpolizei, DLRG, Feuerwehr und DRK arbeiteten im Strandbad zusammen. Auch ein Rettungshubschrauber wurde angefordert. „Aufgrund der regelmäßigen gemeinsamen Einsatzlagen läuft die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben generell erfahren, routiniert und professionell ab“, erläutert Schlatter.