Der Gemeinderat hat eine Änderung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt beschlossen. Wesentlich dabei: Fortan dürfen nur noch Gemeinderäte mit Fraktionsstatus im „Hallo Ü“ ihre Berichte veröffentlichen. Fraktionsstatus genießt momentan die Gruppe, die mindestens drei Mitglieder im Gemeinderat sitzen hat.

Bereits Anfang Januar hatte es Überlegungen gegeben, Biniossek das Veröffentlichungsrecht zu nehmen, doch blieb es damals bei der Androhung:

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Gruppierungen wie die Linke, die bei den letzten Wahlen zwei Sitze errang, dürften fortan keine Berichte mehr im Amtsblatt veröffentlichen. So beschloss es der Gemeinderat auf Antrag der Stadtverwaltung.

Ehemalige Parteifreundin gegen Biniossek

Die einzige Gegenstimme diesmal kam von Roland Biniossek von „Die Linke„, der bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen für die BÜB+ kandidiert. Biniosseks frühere Ratskollegin Monika Behl, die von ihm abgerückt und als Einzel-Gemeinderätin im Gremium sitzt, stimmte ebenfalls für die Änderung des Redaktionsstatuts.

„Das ist Auslegungssache und eine politische Entscheidung.“Roland Biniossek, Die Linke
„Das ist Auslegungssache und eine politische Entscheidung.“Roland Biniossek, Die Linke | Bild: Hilser, Stefan

Biniossek kritisierte den Beschluss als eine „intolerable Einschränkung der Meinungsfreiheit„.

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Oberbürgermeister Jan Zeitler hatte auf entsprechende Gerichtsurteile verwiesen und auf eine Empfehlung, die das Regierungspräsidium ausgegeben habe. „Wir orientieren uns wortgenau an der Gemeindeordnung.“

„Wir orientieren uns wortgenau an der Gemeindeordnung.“Jan Zeitler, Oberbürgermeister
„Wir orientieren uns wortgenau an der Gemeindeordnung.“Jan Zeitler, Oberbürgermeister | Bild: Bernhard Conrads

Biniossek dagegen sagte, dass die besagten Gerichtsurteile noch nicht rechtskräftig seien und in jedem Fall der Gemeinderat selbst darüber befinden könne. Biniossek: „Das ist Auslegungssache und eine politische Entscheidung.“ Es gebe keinen Zwang, Gruppierungen vom Veröffentlichungsrecht auszuschließen und auf Fraktionen zu beschränken. Dies sei nun der dritte Versuch innerhalb der zu Ende gehenden Legislaturperiode des Gemeinderats, in dem er mundtot gemacht werden solle, so Biniossek.

Sorms: „Das Recht missbraucht“

Walter Sorms (LBU/Die Grünen) sagte, dass es Handlungsbedarf nicht wegen der Anzahl der Personen gebe. „Was uns Schwierigkeiten und Ärger bereitetet, ist, wenn das Recht missbraucht worden ist.“ Damit spielte er auf Veröffentlichungen Biniosseks an, über die sich andere Räte geärgert hatten.

Notfallplan von Marga Lenski

Marga Lenski (LBU/Die Grünen) sagte nach der Ratsentscheidung, dass sie gerne noch auf einen Punkt hingewiesen, dies in der öffentlichen Debatte aber versäumt habe. Dass nämlich für den Fall, dass bei den bevorstehenden Wahlen eine Partei ihren Fraktionsstatus verliert, diese sich mit einer anderen Fraktion zusammenschließen und damit wieder Fraktionsstatus erlangen könne.

Am Strafrecht orientiert

Das neue Redaktionsstatut präzisiert darüber hinaus die presserechtliche Verantwortung für Oberbürgermeister Jan Zeitler. Diese orientiert sich am Strafrecht. Wenn Zeitler damit rechnen müsste, dass durch einen Fraktionsbeitrag Persönlichkeitsrechte verletzt werden, könnte er diese von einer Veröffentlichung ausschließen.

Keine eigenmächtige Zensur

Sollte sich eine Veröffentlichung gegen ihn selbst, in einer unter Umständen strafrechtlich relevanten Weise, richten, werde er sich anwaltschaftlich beraten lassen und nicht eigenmächtig entscheiden. Meinungsverschiedenheiten sollen selbstverständlich auch künftig zum Ausdruck gebracht werden können. Zeitler: „Wir wissen um das hohe Gut der Meinungsfreiheit.“