Das Landesdenkmalamt stellt fest, dass die Platanenallee entlang der Bahnhofstraße ein Kulturdenkmal ist. Wie die Pressestelle des Denkmalamtes auf SÜDKURIER-Anfrage am Dienstag bestätigte, ist dieser "Status" seit 16. Juni dieses Jahres "amtlich". Er bezieht sich auf Paragraph 2 des Denkmalschutzgesetzes. Betroffen ist der Abschnitt ab der westlichen Stadtbefestigung bis zum Bahnübergang, also entlang der ganzen Bahnhofstraße, wie die Behörde explizit formuliert. Der Feststellung sei eine "eingängige Forschung und Überprüfung" vorausgegangen. Das bedeutet? Dazu Katja Lumpp vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart: "Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde entfernt werden." Eine Genehmigung könne nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben die untere Denkmalschutzbehörde erteilen, in diesem Fall das Baurechtsamt in Überlingen. In strittigen Fällen unter Hinzuziehung der Fachaufsicht am Regierungspräsidium Tübingen.

Soweit der Stand bis zum Dienstagnachmittag. Am Abend meldete sich die Behördensprecherin, um von einem Gespräch zu berichten, das am Dienstag zwischen Denkmalbehörde und Stadt Überlingen stattfand. In ihm habe die Stadt Überlingen ihre Position dargelegt "und verschiedene Argumente geliefert mit dem Ziel, dass das Landesamt für Denkmalpflege seine fachliche Einschätzung noch einmal überprüft." Der Bitte auf Überprüfung werde die Behörde nachkommen: "Wir prüfen eingehend die Argumente der Stadt und werden dann unsere fachliche Einschätzung noch einmal überprüfen", sagte Lumpp. Wie lange das dauert? "Wir nehmen uns die Zeit, die es eben braucht. Das Ergebnis ist offen." Auch bleibe der Status von 16. Juni zunächst festgeschrieben. Sprich: Die Platanenallee gilt bis auf Weiteres als Kulturdenkmal, das nicht entfernt werden dürfe.

Die Stadt verließ sich bislang auf das Bebauungsplanverfahren, in dem die Denkmalbehörde keine Bedenken formuliert habe, so LGS-Chef Roland Leitner. Der Geschäftsführer der Landesgartenschau GmbH sagte: "Im Gegensatz zu anders lautenden Äußerungen ist der ganze Vorgang noch nicht abgeschlossen, er ist noch in der Prüfung." Er sei "ganz gelassen", sagte Leitner: "Die Frage ist, von wo bis wo die Allee ein Kulturdenkmal ist." Und eben diese Frage sei noch nicht abschließend geklärt. Wobei er davon ausgehe, dass der Bereich auf dem Landesgartenschaugelände ausgenommen wird. Weiter sagte Leitner: "Es gibt eine Mail einer nachrangigen Mitarbeiterin, die am 16. Juni in der Stadt aufgeschlagen ist. Das hat im Prinzip nur den Status einer Zwischenmitteilung gehabt. Dass kolportiert wird, es stünde seitdem fest, stimmt einfach nicht."

Zur Klärung beitragen sollte am Dienstag die besagte Besprechung vor Ort, an der sich Baubürgermeister Matthias Längin mit einem hochrangigen Denkmalpfleger traf, mit dem Referatsleiter Bau- und Kunstdenkmalpflege und stellvertretenden Abteilungsleiter, Professor Michael Goer. Das Gespräch habe zum Ziel gehabt, "dass man nicht auf Meldungen Dritter angewiesen ist", wie LGS-Geschäftsführer Roland Leitner sagte, womit er jene Person meinte, die die Allee auf seine Denkmaleigenschaften hin prüfte. Diese Prüfung, sagte wiederum Behördensprecherin Lumpp, sei von den Experten des Landesamtes für Denkmalpflege vorgenommen worden. Sie laufe im Übrigen "schon länger, das ist nichts, was vor ein paar Wochen erst aufgekommen ist und mal schnell überprüft wurde – nein, so ist das nicht".

In der Diskussion um den Erhalt der Allee, um die in Überlingen seit Monaten diskutiert wird, ist das ein neuer Aspekt, über den der Gemeinderat nicht informiert wurde, wie mehrere Räte auf SÜDKURIER-Anfrage sagten. Auch die im Aufsichtsrat der Landesgartenschau GmbH sitzenden Räte seien nicht informiert worden. CDU-Fraktionssprecher Günter Hornstein: "In diesen sechs Wochen (seit 16. Juni) mehrere Sitzungen der verschiedensten Gremien einschließlich einer Bürgerversammlung durchzuführen und so zu tun als wäre nichts gewesen, ist für mich angesichts der derzeitigen emotionalem Diskussion um diese Bäume, der sich alle Gemeinderäte tagtäglich stellen müssen, nicht akzeptabel." Er sehe für Oberbürgermeisterin Sabine Becker und Baubürgermeister Matthias Längin "Erklärungsbedarf" über ihre Motive, den Rat nicht zu informieren. Dagegen sagte FDP-Gemeinderat Reinhard A. Weigelt, dass es sich hier um "ungelegte Eier" handle, über die man ihn nicht informieren müsse.

Baubürgermeister Matthias Längin bestätigte den Vorgang gestern Abend per Mail. „Die Platanenallee ist nach Auffassung des Landesdenkmalamtes grundsätzlich ein Kulturdenkmal. Die Stadt Überlingen hat hierzu Bedenken angemeldet und das Landesdenkmalamt gebeten, seine Position nochmals zu überdenken. Hierzu liegt der Stadt Überlingen bisher kein Ergebnis vor." Die Frage, wen er wann über diese Angelegenheit informierte, ist noch offen. Oberbürgermeisterin Sabine Becker weilt im Urlaub. Ihr Pressesprecher, Raphael Wiedemer-Steidinger, sagte am Dienstagnachmittag auf die Frage, was er davon wisse, dass die Allee unter Denkmalschutz stehe: "Mir ist bisher nichts bekannt."

"Öffentliches Interesse"

  • Welche Gründe führten dazu, dass die Denkmalbehörde in der Platanenallee ein Kulturdenkmal erkennt? Behördensprecherin Katja Lumpp: "Die Überlinger Platanenallee an der Bahnhofsstraße ist aus künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal. An seiner Erhaltung durch Pflege und erforderlichenfalls Verjüngung besteht insbesondere wegen seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse."
  • Ein Bauwerk, ein archäologischer Befund oder auch eine Allee etc. werde vom Landesamt für Denkmalpflege nicht zum Denkmal erklärt. Darauf weist die Behörde ausdrücklich hin, "um Missverständnissen vorzubeugen". Lumpp: "Vielmehr ist die Denkmaleigenschaft dem Kulturdenkmal von vorneherein immanent, das heißt, das Landesamt für Denkmalpflege erkennt sie nach eingängiger Forschung und Überprüfung."