Die Landesgartenschau GmbH sieht ihren Zeitplan massiv gefährdet, wenn bis Ende Februar die Genehmigung zur Fällung der Platanenallee nicht vorliegt. Denn zwischen März und September herrscht ein Fällverbot. Geschäftsführer Roland Leitner sagte, dass der Abschluss der Untersuchung auf Weltkriegsmunition noch ansteht, dies aber erst nach Fällung der Platanen geschehen kann. Eine Genehmigung hängt noch von bislang ungeklärten rechtlichen Fragen ab.

Wenn die Platanenallee auf dem Landesgartenschaugelände bis Fastnachtsdienstag nicht gefällt wird, genießt sie ab Aschermittwoch, 1. März, eine bis Ende September dauernde Schonfrist. Das sieht das Naturschutzgesetz vor. Wegen der beginnenden Vegetationsperiode dürfen Gehölze nur zwischen Oktober und Februar gefällt werden. Das hat gravierende Auswirkungen auf den Zeitplan zum Bau des neuen Uferparks. Die Stadt sieht die Landesgartenschau in Gefahr, wie sie in einem Pressetext gestern mitteilte.

Geplant war, dass die Platanenallee noch in diesem Winter fällt, um nach Fertigstellung der neuen Bahnhofstraße das Gelände endgültig auf Weltkriegsmunition zu untersuchen. Jedoch wird die Baumfällung ausgebremst durch drei noch offene Verfahren: Erstens liegt der Stadt bislang nicht die Genehmigung zum Abbruch des Kulturdenkmals Platanenallee vor. Zweitens stellte die Bürgergemeinschaft BÜB beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Fällung, worüber das Gericht noch nicht entschieden hat. Drittens traf auch der Petitionsausschuss des Landtags noch keine Entscheidung.

Theoretisch genügt die Zeit bis Ende Februar. Eng wird es aber in jedem Fall. Denn der Petitionsausschuss tagt erst wieder am 22. Februar. Ob das Verwaltungsgericht noch im Februar eine Entscheidung trifft, ist völlig offen. Erst muss die Stadtverwaltung eine Stellungnahme abgeben. Und die Genehmigung zur Entfernung des Kulturdenkmals kann erst erfolgen, wenn die Stadt die historische Bedeutung der Allee dokumentiert und die Denkmalbehörde diese Dokumentation für ausreichend befunden hat. Beides ist noch nicht geschehen, wie Roland Leitner, Geschäftsführer der Landesgartenschau GmbH, gestern sagte. Die Dokumentation sei Aufgabe der Stadtverwaltung und stehe kurz vor dem Abschluss. Er habe die Hoffnung, dass alle offenen Fragen und Verfahren bis Ende Februar geklärt sind. "Danach könnten wir loslegen."

Welches Szenario schwebt Leitner vor, sollte es mit einer Fällung in diesem Winter nicht klappen? "Dann verzögert sich alles um mehrere Monate, und dann wird es sehr kritisch. Wir würden versuchen, das zu lösen, wie wir bisher alles gelöst haben." Die alte Bahnhofstraße könnte bis dato nicht zurückgebaut und das bisher noch nicht auf Kampfmittel untersuchte Gebiet erst ab Oktober umgegraben werden. Dass die Bombensuche mit Unwägbarkeiten verbunden ist, wisse man aus dem ersten Durchgang. Mit Blick auf das Ausstellungsjahr 2020 sagte er: "Dann darf nichts, aber auch gar nichts schief gehen." Auch so sei der Zeitplan schon sehr eng gesteckt. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der Wasserstand des Bodensees. Denn nur, wenn die Ufermauer trocken fällt, könne sie abgerissen und neu gesetzt werden.

Das ist für Herbst 2017 vorgesehen, bedürfe aber, siehe oben, vorbereitender Arbeiten, die, so betont Leitner, nur ohne Platanen erfolgen können. "Unsere große Angst ist, dass wir Zeit in der Niedrigwasserphase verlieren." Sollte es im Winter 17/18 kein Niedrigwasser geben, "dann hätten wir sowieso ein Problem".

Eilantrag bei Gericht

Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ging am 13. Januar ein Antrag auf Sicherungsanordnung ein, gestellt von der Bürgergemeinschaft BÜB. In ihm bezieht sie sich auf die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens zum Erhalt der Platanen, über dessen Widerspruch noch kein Bescheid vorliegt, gegen den wiederum Klage eingereicht werden könnte. Mit ihrem aktuellen Antrag möchte die BÜB verhindern, dass bis zu einem möglichen Hauptsacheverfahren Fakten geschaffen werden. Das Gericht legte, ohne damit einer Entscheidung vorzugreifen, der Stadt nahe, die Platanen bis zu einer Entscheidung über den Antrag vom 13. Januar keine Bäume zu fällen. „Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung uber den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird", heißt es in einem Schreiben an die Stadt Überlingen. Das kommt einer Veränderungssperre gleich. Theoretisch ist es möglich, dass das Gericht noch bis Ende Februar entscheidet, was aber voraussetzt, dass die Stadt sich zu der Sache bis dahin äußert. Wie die Stadt mitteilt, arbeite sie derzeit eine Stellungnahme aus. (shi)