Der Salemer Bürgermeister Manfred Härle befindet sich wegen eines positiven Covid-19-Tests innerhalb seiner Familie bis einschließlich 22. April in Quarantäne. Wie die Gemeinde Salem mitteilt, habe sich Härle am Montag auf das Coronavirus testen lassen, ein Ergebnis liegt bislang (Stand Dienstagmittag) nicht vor.

Die Mitarbeiter im Salemer Rathaus, die unmittelbar und direkt mit Bürgermeister Härle in Kontakt waren, sind nun vorsorglich bis Mittwoch im Homeoffice. Von der Maßnahme betroffen seien laut Gemeindeverwaltung fünf von insgesamt 40 Angestellten.

Manfred Härle
Manfred Härle | Bild: SK

„Diese Mitarbeiter haben auch bereits einen Schnelltest gemacht“, erklärt die Gemeindeverwaltung. Der Test sei bei allen Betroffenen negativ ausgefallen. Weiter heißt es: Ein solcher Schnelltest werde wiederholt, bevor die Angestellten wieder vor Ort im Rathaus arbeiten.

Für die Salemer Bürger haben die Quarantäne von Manfred Härle und die Homeoffice-Anordnung der Gemeindemitarbeiter keine Auswirkungen. „Die Vertretung ist gesichert. Es wird keine Einschränkungen im Service für die Bürger geben.“

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Gemeinderatssitzung am Dienstag fällt aus

Wegen der Quarantäne des Bürgermeisters wurde aber die Tagung des Gemeinderats am heutigen Dienstag abgesagt. „Die nächste Gemeinderatssitzung ist bereits für den 26. April vorgesehen. In dieser Sitzung werden wir die verschobenen Tagesordnungspunkte beraten“, heißt es aus dem Rathaus.

Die Gemeinde Salem informierte am Montagabend über Soziale Medien wie Instagram und Facebook über die Corona-Quarantäne von ...
Die Gemeinde Salem informierte am Montagabend über Soziale Medien wie Instagram und Facebook über die Corona-Quarantäne von Bürgermeister Manfred Härle. Auch auf die Gemeinderatssitzung, die deswegen nicht stattfinden kann, wurde mit diesem Instagram-Beitrag hingewiesen. | Bild: Screenshot Mona Lippisch

Eine Möglichkeit, die Tagung digital zu organisieren und somit nicht ausfallen zu lassen, gebe es nicht. „Wir haben uns bisher nicht dazu entschieden, die Möglichkeit von Videositzungen in die Hauptsatzung aufzunehmen, da es Zweifel an der Rechtssicherheit der in solchen Sitzungen getroffenen Beschlüsse gibt“, erklärt die Gemeindeverwaltung.

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