In der Ausnahmezeit von Corona ticken auch in den Rathäusern die Uhren anders. Um die Fristen zu wahren, wie er selbst sagt, vergab der Salemer Bürgermeister Manfred Härle die Außenanlagen der Neuen Mitte jetzt in der Corona bedingten Zeit ohne Ratssitzungen im Zuge einer „Eilentscheidung“.
Keine Vergabe auf der Tagesordnung
Laut Härle duldete diese Entscheidung weder Aufschub, noch hätte sie im Umlaufverfahren gefällt werden können. „Die Auftragsvergabe der Außenanlage sollte planmäßig Ende März durch den Gemeinderat erfolgen“, erklärt der Bürgermeister. Aufgrund der Corona-Krise und dem Wunsch der Freien Wählervereinigung entsprechend, sei die bereits terminierte öffentliche Gemeinderatssitzung abgesagt worden. „Die vorgesehene Vergabe der Außenanlage konnte deshalb in der öffentlichen Gemeinderatssitzung nicht beschlossen werden.“ Wann dies gewesen wäre, muss offen bleiben. Abgesagt wurde die Sitzung vom 17. März und auf deren Tagesordnung war keine Vergabe für die Neue Mitte aufgeführt.
„Ausschreibungsunterlagen hätten geändert werden müssen“
Weiter verdeutlicht Härle, dass nach Paragraph 43 der Gemeindeordnung dem Bürgermeister die Aufgabe und Verpflichtung obliege, „anstelle des Gemeinderates in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden, wenn deren Erledigung nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann“. Diese Voraussetzungen seien bei der Vergabe an die Firma „Dunst“ aus Salem zwingend vorgelegen. Auch die Verlängerung der „Bindefrist“ – also die Zeit, in der ein Anbieter an sein Angebot gebunden ist – wäre im vorliegenden Fall nicht möglich gewesen, ohne die Ausschreibungsunterlagen zu ändern. „Die Zeitspanne zwischen Bindefrist (4. April) und dem in der Ausschreibung genannten Arbeitsbeginn (6. April), war dafür einfach zu kurz“, erklärt Härle.
„Firma Dunst hatte Anspruch auf Vergabe“
Insgesamt seien für das Ausschreibungspaket fünf Angebote im Rathaus eingegangen und berücksichtigt worden. Bei der Vergabe an die Firma Dunst habe es auch keinerlei Handlungsspielraum gegeben, da der Auftrag an die günstigste Bieterin zu vergeben war. „Das heißt, die Firma Dunst aus Salem hatte sogar einen Anspruch auf rechtzeitige und korrekte Vergabe des Auftrages gegenüber der Gemeinde.“ Grundsätzlich sei auch eine Entscheidung im Rahmen des Umlaufverfahrens denkbar gewesen, meint Bürgermeister Härle. „Diese Form der Beschlussfassung ist jedoch nur für Verhandlungsgegenstände einfacher Art vorgesehen. Aus diesem Grund kam dieses Verfahren nicht zum Tragen.“
Konkret handelt es sich um das zweite Los der Landschaftsbauarbeiten der Neuen Mitte. Sie beinhalten die Brunnenanlage, den Bachlauf zum Schlosssee, die Pflasterarbeiten entlang der Schlossseearkaden, den Marktplatz sowie eine Pergola als Buswartehäuschen. Die Vergabesumme liegt bei 3 399 943,87 Euro brutto.
In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir fälschlicherweise eine Verbindung zwischen Obergrenzen und Eilentscheidungsrecht geschlossen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.