Miriam Altmann

Nach der Sendeanlage in der Nähe des Bahnhofs plant die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) einen zweiten Mobilfunkstandort in Salem. Pressesprecher Benedikt Albers bestätigte, dass es sich um ein Grundstück an der Leustetter Straße im Salemer Teilort Beuren handle. Von Ralf Gagliardi (GoL) darauf angesprochen, berichtete Bürgermeister Manfred Härle in der Gemeinderatssitzung, dass der Bauantrag in einer der Novembersitzungen im Gemeinderat vorgestellt werde.

Dach-Antennenträger in Stefansfeld

Da die Deutsche Funkturm GmbH eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG ist, würden in erster Linie Telekom-Kunden von dem geplanten 30 Meter hohen Stahlgitter-Mast profitieren. „Wir bieten unseren Standort aber auch allen anderen Mobilfunkanbietern an, sodass keine zusätzlichen Masten errichtet werden müssen“, sagte Albers. Der Pressesprecher fügte hinzu, dass das Unternehmen in Zukunft möglicherweise noch weitere Standorte suche, um den steigenden Wunsch nach einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung zu erfüllen. „Aktuell planen wir noch einen weiteren Dach-Antennenträger im Ortsteil Stefansfeld“, offenbarte er. Aufgrund der geplanten Höhe von weniger als zehn Metern sei für das Vorhaben im Ortskern keine Baugenehmigung notwendig, so Albers.

„Wir bieten unseren Standort aber auch allen anderen Mobilfunkanbietern an, sodass keine zusätzlichen Masten errichtet werden müssen.“
Benedikt Albers, DFMG-Pressesprecher

Bürgerinitiative gegen 5G-Ausbau

Bereits im Frühjahr regte sich Widerstand gegen die Pläne des Eigentümers des Grundstücks in Beuren, eine Fläche für einen 5G-Mobilfunkmast zur Verfügung zu stellen. Aus Sorge vor einer zunehmenden Strahlenbelastung und möglichen gesundheitlichen Auswirkungen entwickelte sich eine Bürgerinitiative, die Unterschriften sammelte und sich mit der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat in Verbindung setzte. Im September beschloss der Gemeinderat auf Antrag der Fraktion der Grünen offenen Liste die Erstellung eines Funkbedarfsplans. Auf diese Weise könne die Gemeinde Salem bei der Wahl künftiger Standorte von Mobilfunksendeanlagen mitentscheiden.

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DFMG: Grenzwerte werden eingehalten

Benedikt Albers von der DFMG möchte gesundheitlichen Bedenken mittels Informationen begegnen. So erklärt er, dass jeder der knapp 33 000 Funkstandorte in Deutschland und jeder neu geplante Standort einer Genehmigungspflicht der Bundesnetzagentur unterliege. „Das deutsche Genehmigungsverfahren für den Mobilfunk ist weltweit eine der umfassendsten Methoden zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern“, betont der Pressesprecher. Nach der Fertigstellung eines Standorts werde die Einhaltung der Grenzwerte fortlaufend durch die Bundesnetzagentur überprüft.

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