Ludger Gern öffnet die Luke seines Backhäusles. „Da backe ich jeden Freitag Brot“, erzählt der Betreiber des Campinghofs Gern in Neufrach. Er freut sich auf die baldige Saisoneröffnung, wenn der Campingplatz in sein 20. Betriebsjahr startet. Etwas gedämpft wurde die Vorfreude durch die Nachricht, dass einige der Einrichtungen auf dem Gelände einer nachträglichen Genehmigung bedürfen.

So hatte der Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik kürzlich über zwei Blockhütten, zwei Schäferwagen, eine Grillhütte und das Backhaus auf dem Gelände des Campinghofs abzustimmen. „Es soll keine Entschuldigung sein“, meint der 53-Jährige, „aber die stehen schon seit Jahren hier.“ Auch das Eingangsportal, das vor der Einweihung errichtet wurde, sei betroffen. „Es war halt nicht im Plan eingezeichnet.“

Auch das Eingangsportal, das schon seit der Eröffnung des Campingplatzes im Jahr 2004 steht, musste nachgenehmigt werden.
Auch das Eingangsportal, das schon seit der Eröffnung des Campingplatzes im Jahr 2004 steht, musste nachgenehmigt werden. | Bild: Miriam Altmann

Eröffnung 2004 nach bestem Wissen

Beim Umstieg vom ehemaligen Schweinemastbetrieb auf den Fremdenverkehr sei damals alles ganz schnell gegangen: „Wir waren froh, dass wir bauen durften“, erinnert sich Ludger Gern. Im Herbst 2003 sei geplant worden und im nächsten Frühjahr kamen bereits die ersten Gäste. „Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass ich dafür eine Genehmigung brauche“, sagt der Platzbetreiber und zeigt auf eine der Blockhütten.

Etwa drei auf zwei Meter ist sie groß, es passen gerade zwei Betten hinein. Fundamente gibt es keine, ebenso wenig wie fließendes Wasser. Damals sei es um den kubikumbauten Raum gegangen – diesbezüglich habe er sich an alle Vorgaben gehalten. Auch in der Umnutzung des Heuhotels zum Matratzenlager hatte Gern kein Problem gesehen, da die Zahl der Schlafplätze dadurch gesunken sei.

Gerade einmal zwei Betten passen in die kleine Blockhütte, die seit Jahren auf dem Campingplatz steht. „Ich bin nicht auf die Idee ...
Gerade einmal zwei Betten passen in die kleine Blockhütte, die seit Jahren auf dem Campingplatz steht. „Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass ich dafür eine Genehmigung brauche“, gesteht Ludger Gern. | Bild: Miriam Altmann

Verwaltung und Rat befürworten Nachgenehmigung

Die Gemeindeverwaltung sah die Sache ähnlich. „Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen sind keine Probleme oder Beschwerden in der zurückliegenden Zeit bekannt“, betonte die stellvertretende Bauamtsleiterin Elke Möllenhecker. Daher seien die nötigen Befreiungen als unkompliziert zu beurteilen.

Petra Karg (GoL), die die Sitzung leitete, hatte die Lage wie Ludger Gern eingeschätzt: „Bei den kleineren Einrichtungen hätte man vermuten können, dass man sie nicht unbedingt genehmigen lassen muss.“ Petra Herter (CDU) lobte die Attraktivität des Campingplatzes und dessen Nutzen für die Gemeinde: „Wir wollen eine Erholungsgemeinde sein und brauchen den Tourismus.“ Die Das Gremium stimmte der Nachgenehmigung zu.

Der Schäferwagen bietet Platz für vier Gäste, Wasser müssen sie selbst hertragen.
Der Schäferwagen bietet Platz für vier Gäste, Wasser müssen sie selbst hertragen. | Bild: Miriam Altmann

Braucht es eine Linksabbiegespur?

Arnim Eglauer (SPD) hatte jedoch Bedenken hinsichtlich der Zufahrt zum Campingplatz: „Der jetzt gültige Plan sagt, dass eine Linksabbiegespur vorgeschrieben ist“, meinte er in der Sitzung mit Verweis auf Gefahrensituationen.

Ludger Gern sagt dazu mit Blick auf eine Textpassage in seinen Unterlagen: „Erst wenn ich den Campingplatz ganz erschließe, wird bewertet, ob eine Linksabbiegespur erforderlich ist.“ Aktuell sei keine Umgestaltung notwendig und durch eine Begrenzung auf Tempo 70 und ein Überholverbot sei die Stelle mittlerweile entschärft. „In 20 Jahren gab es nie einen Unfall mit einem Campinggast“, betont der 53-Jährige. Allerdings komme es immer wieder zu Vollbremsungen, wenn Busse aus Neufrach nach links in den landwirtschaftlichen Weg Richtung Neue Mitte abbiegen. „Das ist zehnmal gefährlicher“, schätzt Gern.

Von März bis November darf der Campingplatz geöffnet sein. Offizieller Saisonbeginn ist in diesem Jahr der 1. April.
Von März bis November darf der Campingplatz geöffnet sein. Offizieller Saisonbeginn ist in diesem Jahr der 1. April. | Bild: Miriam Altmann

Gern zieht Antrag auf Ganzjahresbetrieb zurück

Den Antrag auf einen Ganzjahresbetrieb des Platzes, der im Mai 2022 vom Gemeinderat genehmigt worden war, werde er zurückziehen. Weil noch Formulierungen angepasst werden mussten, war die Teiländerung des Bebauungsplans im Juni vertagt und seitdem nicht erneut vorgelegt worden.

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Die Entscheidung für oder gegen einen erneuten Antrag überlässt Ludger Gern seinen drei Kindern: „Vielleicht machen sie weiter, vielleicht gibt es den Campinghof aber auch irgendwann nicht mehr.“ In der Zwischenzeit freut er sich darüber, dass die Räte die Nachgenehmigungen quasi einstimmig befürworteten: „Es ist schön, dass honoriert wird, dass man hier was macht.“

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