Die Freude über 10 000 Euro aus dem Topf der Badischen Allgemeinen Versicherung (BGV) ist Bürgermeister Daniel Heß anzusehen gewesen. Angesichts eines Haushaltslochs mit einem Gesamtminus von rund 230 000 Euro hatten einige Anschaffungen zurückgestellt werden müssen. Umso mehr freute Heß sich, dass die Gemeinde durch die Geldspritze den 27 aktiven Feuerwehrmitglieder gleich zwei Wünsche erfüllen kann.

30 Jahre altes Notstromaggregat wird ersetzt

Für die Hälfte der Spendensumme wird ein neues Notstromaggregat für ein Löschgruppenfahrzeug angeschafft. Das vorhandene Gerät ist über 30 Jahre alt, wie der stellvertretende Feuerwehrkommandant Till Bruzek erklärte. Wichtig sei ein unabhängiger Stromerzeuger gerade wegen der immer häufiger in der Region auftretenden Unwetter.

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Neuzugänge mussten noch alte Uniformen tragen

Für die anderen 5000 Euro wird gemäß Till Bruzek neue Bekleidung für die Feuerwehrleute angeschafft. Vor zwei Jahren hatte die Wehr auf neue, helle und sichere Einsatzbekleidung umgestellt. Für die mittlerweile durch kräftige Werbung rekrutierten fünf Neuzugänge habe es aber bislang nur die alten Uniformen aus der Kleiderkammer gegeben. Die Neuen sollen künftig auch optisch zur Feuerwehrtruppe dazugehören: „Es soll keine Zweiklassengesellschaft geben“, unterstrich der Bürgermeister. Daniel Heß gehört selbst seit genau 40 Jahren der Feuerwehr der kleinsten Bodenseegemeinde an.

Feuerwehr kann aufgrund Corona noch nicht proben

Gerade in Corona-Zeiten hätten es die Wehrleute schwer. Proben müssten aufgrund der Corona-Bestimmungen ausfallen, lediglich online könne man sich austauschen. Die Kameradschaftspflege bleibe außen vor. Von daher komme die Geldspende für die Ehrenamtlichen gerade zur rechten Zeit. Heß bedankte sich bei Edgar Bohn, dem Vorstandsvorsitzenden der BGV, für die Unterstützung.

Unterstützung der Feuerwehren in Satzung der Versicherung verankert

Bohn erklärte, die BGV habe ursprünglich „kommunale Feuerwehr-Versicherung Baden“ geheißen. Die Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte sei aus der Gesellschaft nicht wegzudenken. Die Wehren in ihrer Arbeit zu unterstütze, sei in der BGV-Satzung im Zuge der Schadensverhütung verankert.