Erhebliche Folgen wird der Bauantrag eines Wangener Grundstückseigentümers nach sich ziehen. Er möchte ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude abreißen und durch einen Neubau ersetzen, den er dann gewerblich nutzen will. Folgenreich ist dieser Plan nun insofern, da sich der Neubau in den sogenannten Außenbereich erstrecken würde: auf eine Fläche also, die sich nicht in den abgesteckten Zusammenhang des bebauten Ortsteils einfügt. Somit sind Abbruch und Neubau „nicht genehmigungsfähig“, wie es in den Beratungsunterlagen für die jüngste Gemeinderatssitzung formuliert war.

Abwanderung von Unternehmen vorbeugen

„Wir sind natürlich dafür, dass sich ein Gewerbebetrieb erweitern kann“, so Kerstin Mock, Vorsitzende der CDU-Fraktion. Schließlich gehe es auch darum, einer möglichen Abwanderung von Unternehmen in andere Gemeinden vorzubeugen. Zuvor allerdings müsste die baurechtliche Situation verändert werden. Für den Weiler Wangen müsste die dort seit 1997 geltende Klarstellungs- und Abrundungssatzung verändert werden. Die regelt bisher, was zum bebauten Ortsteil gehört und was zum Außenbereich. Dabei kann mit einbezogen werden, was eine Abrundung darstellt. „Man will ja wenn möglich Zickzack-Linien vermeiden“, erklärte Matthias Schäfer, Sachbearbeiter im Bauamt.

Neues Bauland schaffen ohne großen Aufwand

Schäfer erläuterte dann auch, wie einfach und kostengünstig Abhilfe geschaffen werden könne. Dazu bedürfe es lediglich einer neu aufzustellenden Einbeziehungssatzung. Die nämlich schafft Baurecht, indem sie unbebaute Außenbereichsflächen mit in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einbezieht. Dies geschehe in einem mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Verfahren. Und es eröffne der Stadt, so erläuterte Schäfer, einen gewissen Gestaltungsspielraum fürs Festsetzen der künftigen Bebauung.

Wangen soll seinen dörflichen Charakter behalten, auch wenn neue Bauflächen hinzukommen.
Wangen soll seinen dörflichen Charakter behalten, auch wenn neue Bauflächen hinzukommen. | Bild: Büsche, Jörg

Wangen soll Wangen bleiben

Auf einen Aspekt kamen die Stadträte bei ihrer Diskussion mehrfach zu sprechen. „Der Charakter des Weilers darf nicht zerstört werden“, betonte Dietmar Bitzenhofer, Fraktionschef der Freien Wähler. Eben das aber könnte Wangen drohen, wenn demnächst alte Wirtschaftsgebäude „Sechs-, Sieben oder gar Acht-Familienhäusern“ weichen, wie Bitzenhofer es befürchtet.

Zudem drohe dem Weiler die Verdoppelung seiner Siedlungsfläche. So hatte es Joachim Mutschler in den Raum gestellt. Denn die angedachte Einbeziehungssatzung würde sich keineswegs auf das Grundstück des beantragenden Bauherren beschränken. Sie wäre für das gesamte Wangen gültig – für sämtliche Grundstücke, die an den Außenbereich grenzen. Denn sämtliche Eigentümer könnten ihren Bedarf an einzubeziehenden Grundstücken im angrenzenden Außenbereich geltend machen.

Dem wird die Bauverwaltung nun nachgehen, die betroffenen Grundstückseigentümer befragen und anschließend eine Einbeziehungssatzung vorbereiten. Sämtliche Eigentümer sind zunächst zu befragen. „Von einigen wurde uns schon Interesse signalisiert“, erklärte Bürgermeister Georg Riedmann. Doch er unterstrich: „Den Charakter des Weilers wollen wir erhalten.“