Nachdem das rund 4700 Quadratmeter messende Baugebiet in Urnau nach Terminplan erschlossen worden war, wurden noch vor Ende des vergangenen Jahres sieben Grundstücke im Baugebiet „Im Hasengrund II“ ausgeschrieben. Entsprechend des Vorschlags der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat jetzt diese Bauplätze vergeben. Die Bewerbungsfrist endete am 2. Dezember vergangenen Jahres. Es gingen laut Verwaltung 20 Bewerbungen ein, davon waren zwei verspätet und/oder ungültig. Außerdem wurden zwei Bewerbungen inzwischen zurückgezogen.
Hauptamtsleiter Peter Nothelfer sagt: „Die Situation hat sich etwas abgekühlt. Beispielsweise gab es bei der Vergabe von elf Bauplätzen im Baugebiet in Grünwangen 85 Bewerbungen um die Bauplätze.“ Die Auswertung der eingegangenen Bewerbungen sei streng nach dem vom Gemeinderat verabschiedeten Kriterienkatalog vorgenommen und die Plätze nach Punktzahlen vergeben worden. Die Mitglieder begrüßten die Tatsache, dass fünf der sieben Bauplätze an Familien aus dem Deggenhausertal entsprechend des Punktesystems vergeben wurden. Und gemäß dieses Systems wurden auch die Wunschbauplätze jeweils entsprechend der erreichten Punktzahl vergeben.
Hierzu wollte Gemeinderat Wolfgang Rößler (FW) wissen, ob die künftigen Bauherren bereits über ihren Wunschbauplatz informiert seien. Peter Nothelfer erklärte, dass die Bauherren erst informiert werden können, wenn der Gemeinderat über die Vergabe der Bauplätze entschieden habe.
Die Entwicklung dieses Baugebiets ist mit ungewöhnlicher Geschwindigkeit erfolgt. Das gesamte Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans wurde in nicht einmal zwölf Monaten durchgezogen. Eile war deshalb geboten, weil ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren bis spätestens 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein musste. Bei diesem Verfahren zur Beseitigung von Wohnungsnot ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vereinfacht, es entfallen der Umweltbericht, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan sowie die naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht. Diese üblicherweise geltenden Abläufe ziehen ein Bebauungsplanverfahren in die Länge.