2020 war sowohl vom Ortschaftsrat, als auch vom Gemeinderat dem Bebauungsplanvorentwurf zugestimmt worden – mit der Maßgabe drei diskutierte Themen in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um die Vergrößerung des Rücksprungs im Oberschoss des nördlichen Gewerbeanbaus um mindestens einen Meter, den Nachweis einer klimaverträglichen Energieversorgung ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe sowie den Nachweis über die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Spielplatzstandort. Da die jetzt vorgelegten Planungen exakt denen des Vorjahres entsprachen, entschied der Ortschaftrat, dass die Planungen der Beschlussfassung des Gemeinderats vom Januar 2020 entsprechen müssen. Zuvor hatte Raphaela Tress vom Stadtbauamt erläutert: Die neu strukturierte Projektgesellschaft als Bauherr hatte argumentiert, dass der Rücksprung nicht umsetzbar sei und Mehrkosten verursache.
Hierzu vertrat das Stadtbauamt die Einschätzung, dass der Rücksprung möglich sei und es diesbezüglich keine Befreiung gebe. Weiterhin sei es eine städtebauliche Entscheidung. Zunächst war nach dem Planer ein Blockheizkraftwerk vorgesehen und nun sollen Einzelheizanlagen zum Einsatz kommen, die mit Öl betrieben werden sollen. Die Verwaltung sieht dies aus Klimaschutzgründen als problematisch an und möchte, dass die Versorgung der Häuser möglichst über erneuerbare Energien erfolgen soll. Der geplante und nach Landesbauverordnung geforderte Spielplatz soll im Südwesten angesiedelt werden. Hier sei durch den Bauherrn nachzuweisen, dass der Standort an der B 33 den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Verwundert über Vorgehen des Bauherren
Ortsvorsteher Bernhard Grafmüller (Umweltgruppe) betonte: „Prinzipiell stehe ich positiv zu dem Vorhaben, speziell bei der Wohnbebauung gibt es keine Einwände mehr.“ Verwundert sei er jedoch über das Vorgehen des Bauherrn, zumal er bereits in der Sitzung im Jahre 2017 schon Zustimmung beim Rücksprung am Gewerbegebäude signalisiert hätte. Grafmüller ist verwundert, dass die demokratischen Entscheidungen des Ortschaftsrats und des Gemeinderats vom Bauherrn ignoriert wurden. „Das Gelände ist ein Aushängeschild der Gemeinde und nicht leicht zu bebauen. Wir wollen eine flächenschonende Wohnraumbebauung“, so Simon Pfluger (CDU). An dem mehr als einen Meter größeren Rücksprung solle man auf jeden Fall festhalten, während die Themen Energie und Kinderspielplatz aufgrund der Gesetzeslage geklärt würden. Dem schlossen sich im Prinzip Thomas Braun (FW) und Karl-Heinz Alber (CDU) an. Braun fragte nach: „Wenn die Bautätigkeit mal losgeht, ist dann auch gesichert, das alle Teilbereiche als Gesamtpaket gebaut werden?“. Tress meinte, es könne geprüft werden, dies vertraglich zu regeln.
Zunächst gilt es den Bebauungsplanvorentwurf entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats anzupassen. Zahlreiche Schritte sind notwendig, wie eine erneute frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Der terminlich noch nicht festzulegende Baubeginn ist erst nach verschiedenen Vertragsabschlüssen und dem Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan möglich. Die bisher zu beziffernde Kostenschätzung für die Erschließung des Baugebiets „Azenberg“ beläuft sich auf rund 1,6 Millionen Euro, von denen der Bund 160 000 Euro, die Stadt Markdorf 701 000 Euro und die Objektgesellschaft 726 000 Euro zu tragen haben.
Bebauungsplan „Azenberg“
- Seit Mitte des Jahres 2013 laufen die Planungen um das rund 9 000 Quadratmeter große Grundstück in Ittendorf, auf dem ehemals die Firma Algemarin angesiedelt war. Hier der aktuelle Stand des Bebauungs-Vorentwurfs, dem im Januar 2020 mit drei Empfehlungen sowohl vom Ortschafts- als auch vom Gemeinderat zugestimmt worden war: Im westlichen Bereich des Planungsgebiets sollen im allgemeinen Wohngebiet vier Dreifamilienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen. Der östliche Bereich wird als eingeschränktes, mit einer Wohnnutzung verträgliches Gewerbegebiet ausgewiesen.
- Die bestehenden Gebäude werden integriert und durch Gebäude mit moderner, in der Höhe dem Bestand angepasster Architektur ergänzt. Die Gebäude sollen zum einem dem Betrieb der Fetscher-Zelte dienen und zum anderen Büroräume, Mensa und Kinderbetreuungsangebote für einen größeren Nutzerkreis aufnehmen. Im Osten ist ein angegliederter Kinderspielplatz vorgesehen. Im Zuge der Baulanderschließung soll zum Anschluss an die B 33 eine Abbiegespur gestaltet werden.