Die eintägige Quarantäne der gesamten Klassenstufe 9 und der Jahrgangsstufe 2 (J2) ist zum Dienstag, 3. November, wieder aufgehoben. Die Schulleitung des Gymnasiums am Bildungszentrum Markdorf (BZM) habe sich darüber am Montagvormittag mit dem Regierungspräsidium (RP) verständigt, berichtet Direktorin Diana Amann auf Anfrage des SÜDKURIER. Vorausgegangen war eine Art behördlicher Widerspruch.
Alle Schüler beider Klassenstufen mussten in die Quarantäne
Die beiden Klassenstufen wurden am Montag kurzfristig geschlossen in Quarantäne geschickt. Zuvor war übers Wochenende bekannt geworden, dass sich in den Herbstferien drei Schüler der J2 und ein Schüler in der 9a mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Darüber hatte die Schulleitung noch am Sonntagabend die Eltern informiert.
Vorgaben des Landes waren für die Eltern nicht einzuhalten
Da die Schüler angehalten waren, auf der Gesundheitsbestätigung, die gemäß der Corona-Verordnung des Landes verpflichtend am ersten Schultag nach den Ferien eingesammelt werden musste, per elterlicher Unterschrift zu bestätigen, dass sie in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person gehabt hatten, habe die Schulleitung keine andere Möglichkeit gehabt, so Amann. Denn eben diesen Nachweis konnten die Schüler der 9a und der J2 nicht mehr erbringen. Da die Klasse 9a außerdem über diverse klassenübergreifende Unterrichte (etwa in Fremdsprachen, Religion und Sport) auch mit allen anderen neunten Klassen verbunden war, musste die komplette Klassenstufe in Quarantäne.

Widersprechende Regelungen von Land und Landratsamt
Dies stand am Montag aber noch im Widerspruch zur Maßgabe des Gesundheitsamtes im Landratsamt, das inzwischen nur noch die unmittelbaren Kontaktpersonen in Quarantäne schickt – wie auch in diesem Fall. Dies hätte lediglich insgesamt zehn Schüler in der 9a und der J2 betroffen. Im Landratsamt hatte man noch vor den Ferien die Strategie dahingehend geändert, dass in solchen Fällen nur noch die unmittelbaren Sitznachbarn zuhause bleiben müssen. Begründet wurde der Strategiewechsel damit, dass man bislang keine Übertragungen des Virus in der Schule festgestellt habe und das BZM zudem über ein sehr gutes Lüftungskonzept verfüge. Außerdem müssten die Schüler bereits seit der Woche vor Ferienbeginn auch im Unterricht eine Maske tragen.
Eltern wurden am Sonntagabend von der Schulleitung informiert
Dennoch, so der stellvertretende Schulleiter Roger Brand in der Eltern-Mail vom Sonntag, wolle sich die Schulleitung nicht der Anordnung des Landes entgegenstellen. „Ohne unterschriebenes Formular dürften die Schüler jedoch nicht am Unterricht teilnehmen. Dies steht im Widerspruch zu unserem Gesundheitsamt, das ja – abgesehen vom Infizierten – keine Quarantäne in der 9a verhängt hat“, so Brand. Gemeinsam hätten er und Amann daher entschieden, alle Schüler beider Stufen für den Montag zuhause zu lassen und die Angelegenheit mit beiden Behörden rechtssicher abzuklären.

Regierungspräsidium folgt der Argumentation des Gesundheitsamtes Bodenseekreis
Dies sei nun erfolgt, so Amann am Montag gegenüber dieser Zeitung. In Absprache mit dem RP sei vereinbart worden, die Gesundheitserklärung insofern abzuändern, dass keine Kontakte außer zu jenem positiv getesteten Schüler der 9a bestanden hätten. Damit können nun alle Neuntklässler ab heute wieder am BZM unterrichtet werden, mit Ausnahme des infizierten Schülers, der sich während der Ferien angesteckt habe und noch in Quarantäne verbleibe. Die Abgabe der Gesundheitsbestätigung ist auf Weisung der Landesregierung für alle Schüler am ersten Schultag nach den Ferien verpflichtend. Das nächste Mal also nach den Weihnachtsferien Anfang Januar. Dies sei dann aber nicht mehr problematisch, so Amann, da die Weihnachtsferien zweieinhalb Wochen dauern, also länger als die behördliche Quarantänefrist.