Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kurtaxe während der Hauptsaison von April bis Oktober auf 2 Euro zu erhöhen. In der Nebensaison wird erstmals eine Kurtaxe von 1 Euro erhoben. Die Beträge beziehen sich jeweils auf einen Tag, wobei An- und Abreisetag zusammen einen Aufenthaltstag bilden. 75 Cent der Kurtaxe gehen an den Verkehrsverbund Bodo zur Finanzierung des kostenlosen ÖPNV für Feriengäste. Dies ist Bestandteil des Angebots der Echt-Bodensee-Card (EBC). Der Rest der Kurtaxe fließt in den allgemeinen Haushalt ein, wie Bürgermeister Frank Amann in der Ratssitzung erläuterte. Im Haushalt sind auch die 25 Cent veranschlagt, die für Verwaltung und Marketing der EBC an die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) gezahlt werden müssen.
Im Nachgang zum Ratsbeschluss wies ein SÜDKURIER-Leser darauf hin, dass die Kurtaxe nicht in den Haushalt einfließen dürfe. Er zitierte aus dem Kommunalabgabengesetz: "Die Einnahmen aus der Kurtaxe sind zweckgebunden. Sie dürfen auch nicht für andere Einrichtungen verwendet werden." Und auch die Leistungen der DBT seien nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim nicht kurtaxefähig, kritisierte der Leser.
DBT-Umlage nicht in Kurtaxen-Kalkulation
Thomas Muff, Heiligenberger Tourismuschef, erklärt zu der Gebühr: „Die 25 Cent sind entsprechend der vertraglichen Regelungen pro Übernachtung an die Deutsche Bodenseetourismus GmbH zu überweisen." Im Gerichtsurteil wurde ihm zufolge lediglich die Berücksichtigung der 25 Cent in der Kalkulation der Kurtaxe als nicht zulässig erklärt. Dies habe die Gemeinde auch so umgesetzt und die Umlage an die DBT in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Der Tourismuschef sagt: "Wir haben lediglich eine Berechnung mit dem anteiligen Betrag für den ÖPNV gemacht." Dies ist laut Kommunalabgabengesetz zulässig: Dargelegt wird unter anderem, dass eine Kurtaxe erhoben werden kann, wenn es, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, die Möglichkeit für die Gäste gibt, den ÖPNV kostenlos zu nutzen.
Die 25 Cent für den Betrieb der EBC werden nach Angaben von Thomas Muff komplett vonseiten der Gemeinde bestritten. Unterstützung beim Verfassen der Kurtaxesatzung gab es aus dem Landratsamt. Da immer wieder dieselben Rechtsfragen adressiert werden müssten, habe das Landratsamt Passagen als Musterformulierungen erarbeiten lassen, teilt Pressesprecher Robert Schwarz mit. Und weiter: "Diese Vorlage stellen wir den interessierten Gemeinden im Sinne einer beratenden Hilfestellung zur Verfügung. Was damit gemacht wird und welche anderen Regelungen in eine Satzung aufgenommen werden, ist Sache der jeweiligen Gemeinde." Verbucht wird die Kurtaxe unter dem Abschnitt Tourismus – im Haushalt der Gemeinde. Denn in Heiligenberg gibt es keinen eigenständigen Betrieb für den Bereich Tourismus.
Abgabe könnte höher als 2 Euro ausfallen
Eingesetzt wird die Abgabe zweckgebunden, wie Thomas Muff im Gespräch betont. Der Kalkulation der Kurtaxe ist zu entnehmen, dass die Kommune jährlich mehr als 100 000 Euro im Bereich Tourismus ausgibt. Zu verzeichnen sind rund 18 600 Übernachtungen pro Jahr. "Unter Berücksichtigung der anteiligen Kosten des Freibades (hier gibt es eine Ermäßigung bei Vorlage der Kurkarte von 3 auf 1,50 Euro – rund 10 Prozent Nutzung durch Touristen) könnte die Gemeinde Heiligenberg theoretisch eine Kurtaxe von 6,49 Euro je Übernachtung verlangen", sagt der Tourismuschef. Mit der beschlossenen Kurtaxe liege man da deutlich darunter und müsse weiterhin 70 000 bis 80 000 Euro pro Jahr für den Tourismus zuschießen. Im Kommunalabgabengesetz ist festgelegt, dass die Kurtaxe zur "Herstellung und Unterhaltung der Einrichtungen für Kur- und Erholungszwecke" dienen muss. Dazu zählen in Heiligenberg – neben dem Höhenfreibad – ebenso die Wanderwege, die intensiv von den Touristen genutzt werden.
Kalkulation 2019
Die Gemeinde Heiligenberg kommt für 2019 auf kurtaxefähige Kosten von 120 825 Euro. Das ergäbe einen höchstzulässigen Kurtaxesatz von 6,49 Euro. Nicht mit eingerechnet sind, wie vom Verwaltungsgerichtshof gefordert, die Kosten für den Betrieb der Echt-Bodensee-Card. Wird der Anteil für die kostenlose ÖPNV-Nutzung draufgerechnet, so kommt man auf 134 426,24 Euro. Das entspräche nach Angaben der Gemeinde einem höchstzulässigen Kurtaxesatz von 7,22 Euro. Gerechnet wird mit 18 615 kurtaxepflichtigen Übernachtungen. Je Übernachtung fallen in der Hauptsaison 2 Euro sowie in der Vor- und Nachsaison 1 Euro an. Die pauschale Kurtaxe kostet pro Jahr 100 Euro.