Anfangs gab sich die Frau unwissend und behauptete, für die Puppen 20 bis 30 Euro gezahlt zu haben, heißt es im Bericht des Hauptzollamts Ulm. Bald habe sich aber herausgestellt, dass hier eine Kennerin mit echten Sammlerstücken unterwegs ist.

Internetrecherchen ergaben laut Zoll, dass eine einzelne Puppe einen Wert von bis zu 600 bis 800 Euro hat und manche der Puppen aufgrund der Seltenheit kaum zu beziffern sind. Letztlich wurden Einfuhrabgaben in Höhe von insgesamt rund 250 Euro erhoben. Aufgrund der unterlassenen Anmeldung musste die 42-Jährige zudem eine Strafe in gleicher Höhe zahlen.

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Da es sich bei England um ein Nicht-EU Land handelt, müssen bei der Einreise nach Deutschland Einfuhrabgaben entrichtet werden, sofern der Wert der Reisemitbringsel eine bestimmte Wertgrenze überschreitet. Informationen gibt es beim Zoll.

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