Bäume machen aus CO2 Sauerstoff, kühlen bei Hitze das Stadtklima und bieten zahlreichen Tieren Lebensraum. Diesem Umstand trägt die Stadt Friedrichshafen nun Rechnung. Sie hat ein Regelwerk erarbeitet, um Bäume zu schützen. Unter dem etwas formalen Titel Baumschutzsatzung ist künftig gelistet, welchen Gewächsen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Leibe gerückt werden darf.

Es kommt auf die Größe an

Der Entwurf, den der Gemeinderat noch verabschieden muss, listet Laubbäume, einschließlich Obstbäumen, Eiben und Mammutbäumen. Auch Kiefern sowie Hecken sind genannt. Weitere Nadelhölzer sind nicht erfasst. Zentrales Kriterium für besonderen Schutz ist die Größe der Pflanzen.

Geschützt sind zum Beispiel Gewächse mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern sowie mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von 50 Zentimetern aufweist. Auch Hecken, sprich freiwachsende Baumstreifen mit einer Mindesthöhe von fünf Metern und eine Länge von mindestens 15 Metern, sind geschützt.

Bäume über einem Meter Stammumfang sollen bewahrt werden.
Bäume über einem Meter Stammumfang sollen bewahrt werden. | Bild: Benjamin Schmidt

Was ist genau verboten?

Doch was genau ist nun verboten? Untersagt ist laut Entwurf, Bäume und Hecken zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder wesentlich zu verändern. Den Pflanzen zu schaden, soll künftig unter Strafe stehen – auch auf Privatgelände. Unter das Verbot fällt etwa auch, Säuren, Abwasser und Laugen an Bäumen zu entsorgen, Herbizide zu nutzen oder dauerhaft über Wurzeln zu fahren. Auch das Betonieren von Wurzelbereichen ist untersagt. Wer einen Baum fällen will, muss das beim Stadtbauamt beantragen.

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Wer die Regeln ignoriert, kann zur Kasse gebeten werden. Laut Entwurf sind Strafen bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Diese können bis zu 50.000 Euro reichen. Doch werden sie auch verhängt? Vermutlich ja – wenn auch nicht solch horrende Summen.

Überlingen hat schon Erfahrung

Die Stadt Überlingen hat schon seit einigen Jahren eine vergleichbare Satzung. Auf Anfrage schreibt Sprecherin Andrea Winkler: „In den Jahren 2021 und 2022 gab es insgesamt 33 Verstöße, die auch verfolgt wurden.“ Hinzu kommen laut Winkler jedes Jahr einige Fälle von Baumfrevel, die nicht verfolgt werden konnten, da kein Verursacher bekannt sei. „Hier erfolgt in der Regel eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt.“

Auch Hecken sind in der Baumschutzsatzung der Stadt Friedrichshafen gelistet. Allerdings nur sehr große und freiwachsende. Dieses kleine ...
Auch Hecken sind in der Baumschutzsatzung der Stadt Friedrichshafen gelistet. Allerdings nur sehr große und freiwachsende. Dieses kleine Gewächs im Stadtpark genießt daher keinen besonderen Schutz. | Bild: Benjamin Schmidt

Prüfungen liegen der Sprecherin zufolge bei der Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst (GUF). „Im Zuge der turnusmäßigen Kontrolle der städtischen Bäume durch den zuständigen Mitarbeiter findet auch eine Begutachtung des übrigen Baumbestandes statt. Da der wertvolle Baumbestand bekannt ist, würden Verstöße auffallen.“ Besonderes Augenmerk werde auf Fälle gelegt, bei trotz Anträgen auf Eingriff keine Genehmigung erteilt wurde. Zudem würde auch Bürgerhinweisen nachgegangen.

Konkret gingen laut Winkler bei der Bußgeldstelle in den vergangenen zweieinhalb Jahren insgesamt 25 Meldungen zu Verstößen seitens der Abteilung GUF ein, die dann auch geahndet wurden. Die Bußgelder bewegten sich zwischen 50 und 2.500 Euro. „Der überwiegende Teil, und somit der Regelfall, belief sich auf 500 Euro“, so Winkler.

Markdorf noch ohne Regelwerk

Und was ist mit der Stadt Markdorf? Planen die Verantwortlichen ebenfalls die Einführung einer Satzung zum Baumschutz? Leider ein, heißt es aus dem Rathaus. Für die Erarbeitung eines entsprechenden Regelwerkes fehle es momentan an Geld.