Knapp drei Promille: Mit diesem Pegel wurde der Fahrer eines E-Scooters kürzlich von der Polizei in Friedrichshafen erwischt. Einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Ravensburg zufolge wurden am ersten Wochenende seit der Rückkehr der Gefährte nach Friedrichshafen gleich drei Betrunkene auf E-Scootern erwischt. Mit wie viel Promille darf man die Roller steuern? Und was gilt es beim Fahren sonst zu beachten?
Wie viel Alkohol ist erlaubt?
„Offenbar scheint vielen Benutzerinnen und Benutzern nicht bewusst zu sein, dass E-Scooter – anders als beispielsweise Fahrräder – rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden“, schreibt Oliver Weißflog, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg, auf Anfrage. Für die Roller gilt daher die 0,5-Promille-Grenze. Liegt der Pegel darüber, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille gelten Menschen als komplett fahruntüchtig und begehen bei Nutzung der Roller gar eine Straftat, bei der auch Führerscheinentzug eine Folge sein kann.
Der Anbieter Tier versuche, seine Nutzer von alkoholisierten Fahrten abzuhalten, schreibt Patrick Grundmann, Pressesprecher des Unternehmens. In der App, über die Nutzer die Roller ausleihen, hat Tier etwa einen Geschicklichkeitstest eingebaut, bei dem die Nutzer ihre Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen sollen. „Bei Nichtbestehen des Tests werden Nutzer*innen aufgefordert, ein anderes Verkehrsmittel oder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.“

Den drei betrunkenen Fahrern, die die Polizei bereits erwischt hat, gelang es offensichtlich, den Test trotz erhöhter Promillezahl zu bestehen. Immerhin: In der App werden Nutzer, die zugeben Alkohol getrunken zu haben, zu einer weiteren App geleitet, über die sie ein Taxi bestellen können.
Wie sieht es mit Helmen aus?
„Wie auch beim Fahrradfahren empfehlen wir auf jeden Fall das Tragen eines entsprechend dafür zugelassenen Schutzhelms“, schreibt die Polizei. „Ungeachtet des benutzten Verkehrsmittels ist ein Sturz aus ca. 170 cm Höhe (angenommene Körpergröße) und zusätzlich aus der Bewegung heraus auf den Kopf stets mit einer erheblichen Verletzungsgefahr verbunden.“ Eine Helmpflicht gibt es allerdings nicht und da die Roller häufig für spontane Fahrten genutzt werden dürften, werden wohl die wenigsten Fahrerinnen und Fahrer einen Helm tragen.
Tier-Pressesprecher Patrick Grundmann weist darauf hin, dass das Unternehmen durchaus zum Tragen von Helmen ermutigt. „Die Einführung einer Helmpflicht halten wir jedoch nicht für zielführend, da Menschen dann weniger E-Scooter oder E-Bikes nutzen würden, sondern mehr konventionelle Modalitäten wie den privaten Pkw“, schreibt Grundmann.
Wo dürfen die Roller abgestellt werden?
Für die E-Scooter wurden in Friedrichshafen 30 Stellplätze eingerichtet, damit die Gefährte nicht kreuz und quer in der Stadt verteilt stehen. Das Abstellen an diesen Stellplätzen wird mit Freiminuten belohnt, grundsätzlich können die Roller aber außerhalb einiger Verbotszonen, etwa im Ufer- oder Riedlepark, im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden. In der App ist auf einer Karte einsehbar, wo die Verbotszonen liegen.
Dürfen Scooter auf der Straße fahren?
Mit den E-Scootern dürfen primär Radwege befahren werden. „Sind keine Radwege vorhanden, müssen sie auf die Straße ausweichen (sie sind also, was die Fahrbahnbenutzung angeht, analog zu Fahrrädern zu behandeln)“, schreibt Oliver Weißflog vom Polizeipräsidium Ravensburg. Gehwege hingegen dürfen mit den E-Scootern nicht befahren werden, schreibt die Stadt auf ihrer Internetseite. Von April bis September ist das Fahren auf der Uferstraße für Räder und damit auch E-Scooter untersagt. Die Fußgängerzone ist abseits der Wilhelm- und Goldschmiedstraße für E-Scooter und Räder freigegeben.
Darf man zu zweit auf einem Roller fahren?
Hierauf antwortet die Polizei mit einem klaren Nein. „Eine Benutzung mit mehreren Personen ist verboten und birgt ein erhebliches Unfall- und Verletzungsrisiko.“ Für eine Doppelbelastung seien die Geräte nicht ausgelegt.