Friedrichshafen
Corona-Testpflicht ad absurdum: Wie weisen Grundschüler ihr Alter nach?
Zwei Mal pro Woche werden Schüler getestet. Deshalb brauchen sie fürs Restaurant, beim Tanzkurs oder im Sportbad keinen Nachweis mehr vorzulegen. Doch die meisten Freizeitanbieter verlangen mit Verweis auf die Corona-Verordnung ein Dokument als Altersnachweis. Einen Schülerausweis haben Grundschüler aber nicht. Und der ist auch gar nicht mehr Pflicht, sagt das Ministerium. Über Fallstricke der Bürokratie.
