Beim Urteilsspruch wurde ein Urteil des Amtsgerichts Tettnang vom vergangenen Jahr einbezogen, wo der Mann bereits ein Jahr und acht Monate erhalten hatte. Es gab einen Freispruch und drei Anklagepunkte wurden eingestellt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Genug für über sieben Jahre Haft

Der Vorsitzende Richter, Martin Hussels-Eichhorn, addierte die Einzelstrafen bei der Urteilsbegründung aus beiden Urteilen zusammen. Dabei wären 90 Monate Freiheitsstrafe herausgekommen, also siebeneinhalb Jahre. "Wir haben zu Ihren Gunsten einen sehr starken Zusammenzug gemacht", sagte Hussels-Eichhorn. Voraussichtlich wird der 25-Jährige die ganze Strafe nicht absitzen. Die Ausländerbehörde, die für ihn auf der Verwaltungsebene zuständig ist, will ihn nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in sein Heimatland abschieben. Zum Urteilszeitpunkt saß er bereits ein Jahr und fünf Monate in Haft, die angerechnet werden.

Polizei täglich mehrfach im Einsatz

Ursprünglich waren in diesem Prozess elf Taten angeklagt, die sich vor allem in der Schwabstraße und am Bahnhof in Friedrichshafen ereigneten. Der Angeklagte und ein weiterer Mann terrorisierten dort wohl einige Zeit gemeinsam die dortigen Bewohner, wodurch ihm möglicherweise auch Taten zugerechnet wurden, die er nicht begangen hat, wie Verteidiger Martin Frick argumentierte. So akzeptierte das Gericht beispielsweise einen Schaden in Höhe von 8000 Euro bei einer Zerstörungsaktion des Angeklagten in der Schwabstraße nicht, bei der ein Ceranfeld angeblich mit einer Axt eingeschlagen, Löcher in eine Trockenwand geschlagen und Türen eingetreten wurden. Zwei als Zeugen geladenen Polizisten berichteten, dass dort damals ständig was los gewesen sei: Bis zu zwei, drei Einsätze habe es täglich gegeben. "Da waren wir jede Nacht", so ein Beamter. Zum Teil waren drei Streifenwagenbesatzungen gleichzeitig im Einsatz. Inzwischen sei die Situation in der Schwabstraße ruhig, erklärte ein Polizist.

Mit Bierflasche ins Gesicht geschlagen

Der Angeklagte war in dieser Zeit teilweise nachgewiesen, teilweise nach eigenen Angaben immer unter Alkoholeinfluss. "Ich bitte um Verzeihung. Ich hatte mich nicht unter Kontrolle", sagte er zu den Taten, die er teilweise zugab. Unter anderem kugelte er einem Mann die Schulter aus, griff einen anderen mit einem Messer an, was zu Schnittverletzungen im Gesicht führte, und schlug einem weiteren eine Bierflasche ins Gesicht, die zerbarst. Verteidiger Frick argumentierte: "Er hat in einem extremen Milieu gelebt, das Straftaten begünstigt hat."

Nicht genug Beweise sahen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einen angeklagten Fall des schweren Raubes. Dafür hätte es allein eine Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe geben können.

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