Mona Lippisch

Wer am Gumpigen Donnerstag närrisch unterwegs sein möchte, muss im Zweifel einen Antrag auf Urlaub beim Arbeitgeber einreichen. "Der Gumpige Donnerstag ist ein Arbeitstag wie jeder andere auch", sagt zum Beispiel ZF-Sprecher Torsten Fiddelke. Wer außerhalb des Unternehmens feiern möchte, könne in Absprache mit seinem Vorgesetzten Urlaub oder Gleitzeit beantragen. Auch für Mitarbeiter bei Airbus gelten diese Regelungen. Doch wie sieht es mit einer Kostümierung an diesem Tag aus? Wie Airbus-Sprecher Mathias Pikelj sagt, ist es Mitarbeitern grundsätzlich nicht verboten, kostümiert am Schmotzigen zur Arbeit zu erscheinen, "es sei denn, bestimmte Vorschriften wie Arbeitssicherheit oder Reinheitsvorschriften lassen dies nicht zu".

In den Handwerksbetrieben in Friedrichshafen und Umgebung sieht das etwas anders aus. So stellt die Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis mit Sitz in Friedrichshafen alle Angestellten ab Mittag des Gumpigen Donnerstags von der Arbeit frei. "Da nehmen wir Rücksicht auf unsere Damen im Haus. Die sind alle in einer Zunft aktiv", sagt Georg Beetz, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Insgesamt hänge diese Kulanz im Großen und Ganzen sehr davon ab, wie närrisch der jeweilige Arbeitgeber ist. "Es gibt bestimmt einige Betriebe, die am Gumpigen zumindest nachmittags schließen", sagt Beetz. Martina Otto hat ihren Friseursalon in Fischbach sogar ganztags geschlossen.

Das Häfler Rathaus sowie die Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach schließen am Gumpigen Donnerstag ab 12 Uhr. Das gibt die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Außerdem ist wegen des Häfler Narrensprungs durch die Innenstadt am Samstag, 10. Februar, der Bürgerservice im Rathaus geschlossen. Das Medienhaus am See K 42 hat an diesem Tag nur bis 13 Uhr geöffnet. Wegen des Umzugs fällt zudem am Samstag, 9. Februar, der Schlemmermarkt auf dem Adenauerplatz aus.

Zunftmitglieder, die noch zur Schule gehen, können sich vom Unterricht freistellen lassen. "Diese Entscheidung muss aber die jeweilige Schule treffen. Wir stellen natürlich gerne Teilnahmebestätigungen für unsere Mitglieder aus", sagt Oliver Venus, Zunftmeister der Häfler Narrenzunft Seegockel. Anders sei es mit Mitgliedern, die einem Beruf nachgehen. "Die Teilnahme am Gumpigen Donnerstag ist so gesehen – auch wenn es sich hierbei um Brauchtumspflege handelt – reine Freizeit-Beschäftigung, wofür unsere Hästräger selbstverständlich Urlaub nehmen müssen", sagt Venus. Einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber habe dabei keiner der Hästräger – "es sei denn vielleicht, derjenige ist als Selbstständiger sein eigener Chef".

Die Narrenzunft sei auf die Bereitschaft der Hästräger angewiesen, für die Teilnahme am Gumpigen Donnerstag Urlaub oder Überstunden einzubringen. "Und ein Stück weit sind wir natürlich auch auf die Bereitschaft der Arbeitgeber in der Region angewiesen – wobei wir hier sagen können, dass die wenigsten Arbeitgeber unseren Hästrägern hier 'Steine in den Weg' legen", sagt Zunftmeister Venus.