Der weiße Fleck auf dem Plakat war so nicht vorgesehen. An dieser Stelle saß Brigitte Pfrommer-Telge, seit gut einem Jahr Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. Sie musste kurz vor dem Druck der Plakate wegretuschiert werden. Die Chefetage im Rathaus hat angewiesen, dass die städtische Bedienstete bei der von ihr mit geplanten und organisierten Aktion anlässlich „100 Jahren Frauenwahlrecht“ nicht in Erscheinung treten darf. Und so werden der Smartmob und die Plakataktion, die Frauen zum „Kandidieren und Wählen“ ermutigen soll, ausschließlich eine Aktion der Häfler Stadträtinnen. Die Gleichstellungsbeauftragte darf nur privat teilnehmen.
Der Grund: Im Rathaus geht offensichtlich die Sorge um, Männer könnten sich bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 durch die Kampagne benachteiligt fühlen und womöglich sogar das Ergebnis der Wahl anfechten. Tatsächlich sind Amtsträger und staatliche Stellen zur Neutralität verpflichtet. Die öffentliche Verwaltung muss also den Anschein der Parteilichkeit oder Wahlbeeinflussung vermeiden. Das gilt auch für eine Gleichstellungsbeauftragte als städtische Bedienstete.

Allerdings hatte die Stadt vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) im Prinzip grünes Licht. Es müsse immer die konkrete Situation bewertet werden, so die Rechtsaufsichtsbehörde. Dazu gehöre etwa der zeitliche Abstand zu einer Wahl. Die Kommunalwahl ist in fünf Monaten, noch gibt es keine Wahllisten. Relevant wäre auch, ob eine Wählervereinigung mit ausschließlich weiblichen (oder männlichen) Kandidaten vor Ort antritt.
Eine Frauenliste gibt es in Friedrichshafen aktuell nicht. Die Bewertung des RP ist daher klar: „In der von Ihnen geschilderten Situation sehen wir noch keine hinreichenden Anzeichen für eine unzulässige Wahlbeeinflussung, auch angesichts des zeitlichen Abstands zur Wahl und der sehr allgemein gehaltenen Aussage des übersandten Plakats.“
Frauen in der Politik stärken
Trotzdem wurde die Gleichstellungsbeauftragte zurückgepfiffen. Dabei gehört es laut Gesetz zu ihren Aufgaben, nicht nur behördenintern auf Chancengleichheit hinzuwirken, sondern „die gesellschaftliche Position der Frauen zu stärken und zu fördern“. Genau das war Intention der ursprünglich gemeinsamen und überparteilichen Aktion von Pfrommer-Telge und den Stadträtinnen. „Nur wenn Frauen wählen gehen und selber kandidieren, kann das Thema Teilhabe und Gleichstellung von Frauen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Familie Gehör bekommen“, sagt Sylvia Hiss-Petrowitz (ÖDP).
14 Frauen und fast doppelt so viele Männer (26) sind im Gemeinderat vertreten. Mit 35 Prozent ist der Frauenanteil damit zwar überdurchschnittlich, weil bundesweit im Schnitt nur jeder vierte kommunale Ratssitz mit einer Frau besetzt ist. Doch sechs Sitze mehr fehlen auch hier, um im Kommunalparlament den Querschnitt der Bevölkerung abzubilden. „Für mich ist ein Trend, nach dem Männer eine Minderheit in Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen, in Landesparlamenten sowie im Bundestag darstellen würden, in den vergangenen 100 Jahren nicht zu erkennen. Der Illusion, dass dies durch eine Einzelaktion zum Jubiläum ‚100 Jahre Frauenwahlrecht’ auf dem Häfler Wochenmarkt zu ändern wäre, geben wir Frauen uns nicht hin – ganz im Gegensatz zu den Entscheidungsträgern im Rathaus“, kommentiert Christine Heimpel, Sprecherin der Aktion, die Verfügung der Verwaltung.
Brigitte Pfrommer-Telge selbst will sich nicht äußern und verwies auf die Pressestelle der Stadt. Hier heißt es, Kampagne und Plakataktion hätten eindeutig einen amtlichen Charakter gehabt, wenn die Gleichstellungsbeauftragte sie organisiert. Die Stadt müsse als die für Kommunalwahlen zuständige Behörde darauf achten, dass jede Form einer amtlichen Wahlbeeinflussung unterbleibt, um der Gefahr einer späteren Wahlanfechtung entgegenzuwirken. Die Entscheidung richte sich ausdrücklich nicht gegen die geplanten Aktionen. Die werden stattfinden, „nur eben nicht namens der Stadt“.
Frauenwahlrecht
Das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ nehmen die Häfler Stadträtinnen zum Anlass, eine gemeinsame Aktion „für mehr Frauen in den Häfler Gemeinderat“ auf die Beine zu stellen. Treffpunkt ist am Freitag, 30. November, um 12.30 Uhr auf der Rathaustreppe. Von dort wird es einen Marsch durch die Innenstadt geben. Mit Transparenten wollen sie darauf aufmerksam machen, welche Themen die Frauen damals und heute bewegt haben. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem Wahlrecht für Frauen in Kraft. (kck)