Zunächst stritten die beiden 20 und 21 Jahre alten Angeklagten ab, einem ehemaligen Mitschüler im August vergangenen Jahres beim Supermarkt am Friedrichshafener Bahnhof die Geldbörse abgenommen zu haben. Erst nachdem das Opfer im Zeugenstand ausgesagt hatte, gaben sie die Tat zu.

„Mir wurde eine Faust im Gesicht angedroht“

In Kontakt seien die drei jungen Männer gekommen, weil das Opfer einen der Angeklagten wegen des Kaufs von Marihuana angesprochen habe. Hinter dem Supermarktgebäude ging es dann um die Geldbörse, die das Opfer an einer Kette befestigt hatte. „Mir wurde eine Faust im Gesicht angedroht“, schilderte der junge Mann im Zeugenstand. „Ich habe ihnen das Portemonnaie samt Personalausweis und Karten gegeben.“ Mit Konsequenzen gedroht worden sei ihm auch, falls er der Polizei die Namen nennen würde.

Aggressives Verhalten beim Seehasenfest

Einer der beiden Angeklagten hatte während des Seehasenfests im vergangenen Jahr außerdem am Romanshorner Platz gegen ein Fahrrad, ein Motorrad und einen Roller getreten und so einen Schaden in Höhe von rund 3000 Euro verursacht. Der Grund: Sein Freund, der Mitangeklagte, wurde von der Polizei festgehalten. „Ich war alkoholisiert und aggressiv. Aber ich wollte nicht die Polizisten schlagen, deshalb traf es die Räder“, begründete der Angeklagte seine Randale, die ihm einen Monat mehr Jugendstrafe zur Bewährung einbrachte.

Jugendgerichtshilfe bescheinigt Reifeverzögerung

Frank Reißmüller von der Jugendgerichtshilfe bescheinigte den Angeklagten eine Reifeverzögerung und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts. Einer der beiden habe eine sehr schwere Kindheit gehabt, der andere habe zwar seinen Hauptschulabschluss geschafft, aber sei bei Ausbildung und Weiterbildungsmaßnahmen gescheitert. „Jetzt hat er einen neuen Ausbildungsplatz in Aussicht und will beruflich durchstarten“, berichtete Reißmüller. Auch der andere Angeklagte wolle arbeiten und sein eigenes Geld verdienen.

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Ein Streetworker, der mit beiden Angeklagten im Rahmen von Projekten und abzuleistenden Stunden für andere Straftaten zu tun hat, bekräftigte: „Mein Empfinden ist, dass sie wirklich wollen.“

Jugendarrest wird nicht aufgehoben

Das Vorstrafenregister der beiden Angeklagten ist lang und reicht von Diebstahl über Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruch bis zur gefährlichen Körperverletzung. Bei beiden steht aus Vorverhandlungen Jugendarrest an. Diesen hob Richter Pahnke in Absprache mit den Schöffen aufgrund der zusätzlichen Bewährungsstrafe nicht auf. „Beide sollen schon sehen, was möglicherweise auf sie zukommt, wenn sie weitere Straftaten begehen“, sagte Pahnke. Außerdem müssen beide je 50 Stunden soziale Arbeit leisten und dem Opfer jeweils 175 Euro zurückzahlen.