Familie Lang in Azenweiler hatte die Absicht, ein bestehendes Werkstattgebäude abzubrechen und an dessen Stelle ein Gebäude mit einer Wohnung im Erdgeschoss, zwei Ferienwohnungen im Obergeschoss und einer kleinen Verkaufsfläche im Keller zu bauen. Das auf dem Grundstück bereits bestehende Wohnhaus sollte zu zwei Ferienwohnungen umgebaut werden. Das Problem: Als Familie Lang mit der Planung für den Neubau auf dem ehemaligen Werkstattplatz begann, hatte das Baurechtsamt den Baugrund mündlich zum baurechtlichen Innenbereich erklärt. Daraufhin wurde ein Antrag auf Zuschüsse aus dem Topf Entwicklung Ländlicher Raum (ELR) gestellt und von der Gemeinde an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.

Die in Aussicht gestellte Förderung gilt jedoch nur, wenn eine entsprechende Baugenehmigung eingereicht wird. Bei einem Ortstermin Anfang Februar dieses Jahres mit Vertretern des Baurechtsamtes, des Umweltschutzamts und des Amts für Wasser- und Bodenschutz sowie der Gemeindeverwaltung wurde das Grundstück von den Fachbehörden klar dem Außenbereich zugeordnet. Eine Umsetzung des Bauvorhabens wäre somit nur möglich, wenn die Gemeinde durch eine Erweiterung der Abrundungssatzung oder durch einen Bebauungsplan Baurecht schaffen würde. Dies würde allerdings auch zwei Nachbargrundstücke betreffen, die in der Abrundungssatzung liegen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte der Rat über einen Antrag der Bauherren zu entscheiden, ihr Grundstück durch eine Änderung in den Geltungsbereich der Abrundungssatzung aufzunehmen, um das Bauvorhaben realisieren zu können. Die Änderung sollte das Baugrundstück somit zum baurechtlichen Innenbereich umwidmen. Bei der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung hatte Veronika Lang festgestellt: „Wir hatten eine Zusage des Baurechtsamts, dass das Grundstück im Innenbereich liegt und haben daraufhin den ELR-Antrag gestellt.“ Sie betonte, dass die Neubautätigkeit ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Gebäude geschehen solle und keine weiteren Gebäude geplant seien; dies könne auch per notarieller Beglaubigung im Grundbuch geschehen.

Vonseiten der Verwaltung wurde dargelegt, welche Punkte einer Änderungssatzung entgegenstünden. Etwa die Sorge vor unkontrolliertem Wachstum im Außenbereich. Oder der Druck auf die Gemeinde, im Außenbereich Bautätigkeit zuzulassen, weil auch in anderen Teilorten von Deggenhausertal der Wunsch bestehe, Abrundungssatzungen zu ändern; es bestehe die Gefahr, einen Präzedenzfall zu erzeugen. Ferner würden Abrundungssatzungen üblicherweise auf Dauer erlassen und normalerweise nicht geändert.

Deshalb hatte die Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, eine Änderung der Abrundungssatzung abzulehnen. Nach umfangreichen Diskussionen im Rat folgte das Gremium mit sieben zu zwei Stimmen dieser Empfehlung. Die Bauherren dürfen ihre Pläne also nicht umsetzen.

Wie stehen die Gemeinderäte zu der Entscheidung?

  • Bürgermeister Fabian Meschenmoser sagte: „Das Thema ruft Betroffenheit hervor, aber wir haben die gesamte Gemeinde im Blick. Wie bekommen wir eine Einheitlichkeit, ohne andere zu benachteiligen?“
  • Martin Störk (CDU): „Ich habe mir den Bauplatz angeschaut und könnte mir gut vorstellen, dort zu bauen. Ich finde es schade, dass das auf dem Rücken der Gemeinderäte ausgetragen wird. Das bedeutet Druck nicht nur in Azenweiler, sondern auch in anderen Ortsteilen. Ich tue mich bei der Entscheidung schwer.“
  • Elfriede von Ow-Haag (CDU): „Ich sehe die Familie im Vordergrund. Erst die mündliche Zusage und jetzt die Kehrtwende. Wir müssen für die Familie hier eine Lösung bieten. Schließlich wollen wir, dass junge Familien in kleinen Gemeinden bleiben.“
  • Im Vergleich zu einem Fall in Lellwangen, wo neue Häuser entstehen sollten, meinte Manuel Haag (CDU): „Hier ist es etwas anderes, weil es um bestehende Gebäude geht.“
  • Rüdiger Emrich (FW): „Das ist ganz dumm gelaufen. Wenn etwas baurechtlich geprüft wird, verlasse ich mich nicht auf mündliche Zusagen. Wir machen eine Abrundungssatzung und dann machen wir eine Änderung. Damit bürden wir den zwei Eigentümern mit Grundstücken dazwischen Kosten auf, die das vielleicht nicht wollen. Ich kann einer Änderung nicht zustimmen.“