Menschen, die weder Corona-Schutzimpfung noch Genesung nachweisen können, benötigen in Baden-Württemberg aktuell verbreitet einen negativen PCR-Test, wenn sie beispielsweise Kultur- oder Freizeiteinrichtungen besuchen wollen. In Ravensburg sieht das ab dem kommenden Montag anders aus.
Für alle Einrichtungen, „die die Stadt nicht nach einer gesetzlichen Vorgabe betreibt“, wird einer Mitteilung der Ravensburger Stadtverwaltung zufolge die 2G-Regel eingeführt. Heißt: Während es etwa im Bürgeramt keine Veränderungen gibt, erhält beispielsweise im Kunstmuseum und im Hallenbad nur noch Einlass, wer geimpft oder genesen ist. „Ein PCR-Test oder gar ein Antigentest reichen nicht mehr aus“, heißt es weiter. Ausnahmen gebe es für Menschen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, also etwa für unter 18-Jährige, Schwangere und Stillende.
Die 2G-Regel greift der Stadt zufolge für das Kunstmuseum, das Museum Humpis-Quartier, das Hallenbad, die Eissporthalle beim Publikumslauf und die Stadtbücherei. Das Abholen und Zurückbringen von Medien bleibe aber uneingeschränkt möglich. Außerdem gelte die 2G-Regel auch für Veranstaltungsstätten der Stadt, die an Dritte vermietet werden. Dies sei aber nur bei neuen Vertragsabschlüssen der Fall, bestehende Verträge sind also ausgenommen. Auch die Tourist-Information besuchen oder an Stadtführungen teilnehmen darf dem Pressetext zufolge in Ravensburg nur noch, wer geimpft oder genesen ist.
Auch in Sporthallen müssen Zuschauer geimpft oder genesen sein
In Sporthallen der Stadt gilt die 2G-Regel für Zuschauer bei Spielen beziehungsweise Wettkämpfen und auch für zuschauende Eltern und Angehörige im Trainingsbetrieb. Für die Sportler und hauptamtliche Trainer gilt sie laut Stadtverwaltung nicht. Bei ehrenamtlich tätigen Übungsleitern werde aber ebenfalls die 2G-Regelung erwartet.
Besuchern, die nicht geimpft oder genesen sind, rät die Stadt Ravensburg, sich vorab im Internet auf der Webseite der Stadt oder der jeweiligen Einrichtung über die aktuelle Regelung informieren.