Das Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf hat bei einer in Friedrichshafen verendeten Lachmöwe die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, festgestellt. Damit habe die Seuche nun auch den Bodenseekreis erreicht, teilt das Landratsamt mit. Um Hausgeflügel zu schützen, gilt deshalb ab dem 3. März bis vorläufig 31. März die Stallpflicht. Diese betrifft sowohl gewerbliche als auch private Haltungen.

Bei vielen Vogelarten, unter anderem bei Hühnern, verlaufe die Krankheit tödlich, heißt es in der Mitteilung weiter. Andere Tiere könnten sich allerdings infizieren und die Krankheit weiterverbreiten. Daher warnt das Landratsamt, dass Haustiere wie Katzen und Hunde keinen Kontakt mit toten oder kranken Vögeln haben sollten. Für Menschen sei das Virus nicht gefährlich.
Außerdem ruft das Landratsamt die Bürger im Landkreis auf, tote oder kranke Wildvögel den jeweiligen Gemeinden zu melden. Auf keinen Fall sollten sie berührt oder vom Fundort entfernt werden, heißt es weiter. Zudem sollen „auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln“ dem Veterinäramt gemeldet werden. Dieses ist unter der Telefonnummer 07541 204 5177 zu erreichen.