Zweimal geimpft und trotzdem nicht immun? Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen eine Praxis im westlichen Bodenseekreis. Informationen des SÜDKURIER zufolge handelt es sich um eine Ärztin aus Markdorf. Es besteht der Verdacht, dass die Ärztin Patienten nur zum Schein gegen Corona geimpft hatte, aber kein wirksames Vakzin spritzte. Die geimpften Patienten entwickelten keine Antikörper und wären damit ohne Impfschutz, obwohl sie ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten haben und sich in Sicherheit wähnten.
Aufruf: Immunitätsstatus überprüfen lassen
Wie der SÜDKURIER erfuhr, sind möglicherweise rund 500 Patientinnen und Patienten von einer mutmaßlichen Pseudo-Impfung betroffen. Sie wurden nun dazu aufgerufen, ihren Antikörperstatus über ein Blutbild ermitteln zu lassen. Dafür sollen sie eine (andere) Arztpraxis aufsuchen, beziehungsweise ihren Hausarzt. Oder sie sollen sich an das Gesundheitsamt zur Bestimmung ihres Immunitätsstatus‘ wenden.
Vorsorglich wurden die Betroffenen darum gebeten, davon auszugehen, gar nicht oder nicht ausreichend geimpft zu sein. Ein medizinischer Befund, der einen plausiblen Grund für die nicht erfolgte Immunisierung liefern könnte, liegt offenbar nicht vor. Wie ein Medizinier gegenüber dem SÜDKURIER sagte, sei es durchaus denkbar, dass jemand – in welcher Absicht auch immer – nur eine Kochsalzlösung spritzte statt eines wirksamen Vakzins.
Mutmaßliche Fälle mit Kochsalzlösung in anderen Landkreisen
Zuletzt berichteten Behörden über Ermittlungen gegen einen niedergelassenen Arzt im Landkreis Donauwörth und gegen eine Krankenschwester in Niedersachen, die in mehreren Fällen eine Kochsalzlösung statt eines Impfstoffs gespritzt haben sollen. Tausende Patienten wurden dort dazu aufgerufen, ihren Immunitätsstatus klären zu lassen.
Bei Patienten keine Antikörper gegen Coronavirus nachgewiesen
Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigte gegenüber dem SÜDKURIER, dass es einen Verdacht gebe, der zur Aufnahme von Ermittlungen führte. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Friedrichshafen heißt es: Bei drei Patienten, die in der betroffenen Praxis gegen das Coronavirus geimpft wurden, sei es zu Auffälligkeiten gekommen. Trotz Erst- und Zweitimpfung konnten bei den Patienten keine Antikörper gegen das Coronavirus nachgewiesen werden. Aus medizinischer Sicht gebe es dafür keine nachvollziehbaren Gründe.
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, bestehe laut Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei der Verdacht, dass den Patienten ohne deren Kenntnis kein – oder kein ausreichender – Impfstoff verabreicht wurde. Dies würde den Straftatbestand „gefährliche Körperverletzung“ erfüllen.
Durchsuchungsbeschluss: Polizisten sichern Beweismittel
Nachdem ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz einen Durchsuchungsbeschluss für die betroffene Arztpraxis erließ, stellten Polizisten dort Beweismittel sicher. Auch das Landratsamt Bodenseekreis sei laut Mitteilung nun involviert. Das zuständige Gesundheitsamt habe alle Patienten kontaktiert, die von den Impfungen betroffen sind. Ihnen sei geraten worden, schnellstmöglich einen Antikörpertest zu machen.