Zwei Passantinnen wählten Anfang September in Friedrichshafen den Notruf, weil ein Schwimmer angeblich nicht mehr zu sehen war. Daraufhin begann eine groß angelegte Suchaktion vor dem Bodenseeufer. Ermittlungen der Wasserschutzpolizei ergaben schließlich keinen Hinweis auf einen Notfall oder eine vermisste Person. Deshalb wurde die Suche in der Nacht ergebnislos beendet.
Für die Einsatzkräfte gehören derlei Alarmierungen mit zum Alltag. Zentral ist die Zusammenarbeit – auch über Kreisgrenzen hinweg. Steffen Mengele, stellvertretender Vorsitzender der DLRG im Bezirk Bodensee-Konstanz, erklärt: „Wasserrettung funktioniert nur im Zusammenspiel aller Organisationen. Dies sind die Wasserschutzpolizei, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Luftrettung. Bei Bedarf können noch weitere Organisationen wie Zoll, THW et cetera eingesetzt werden. Bei größeren Rettungseinsätzen besteht auch eine internationale Zusammenarbeit mit der Schweiz und Österreich.“
Gehen mit einem Notruf ernstzunehmende Hinweise einher, rücken die Retter aus. „Wenn beispielsweise mehrere glaubwürdige Zeugen das gleiche gesehen haben beziehungsweise von einem Notfall ausgehen, müssen natürlich Such- und Rettungsmaßnahmen getroffen werden“, sagt Katharina Topp, Pressesprecherin beim Polizeipräsidium Einsatz, das für die Wasserschutzpolizeien zuständig ist.
„Ein ernstzunehmender Hinweis liegt aus unserer Sicht immer dann vor, wenn von Passanten glaubhaft vermittelt werden kann, dass sie eine Person untergehen gesehen haben. Des Weiteren werden solche Sachverhalte durch zum Beispiel Kleidungstücke ohne Besitzer am Ufer verstärkt“, erklärt Florian Daniels, Vorsitzender der DLRG im Bezirk Bodenseekreis. Steffen Mengele ergänzt: „Die Bewertung obliegt der Polizei. Wenn wir alarmiert werden, gehen wir immer von einem Notfall aus.“
Zahlen, wie oft es pro Jahr im Bodensee und Seen in der Umgebung zu Einsätzen kommt, bei denen niemand gerettet wird, führt die Polizei nicht. „Fehlalarme werden von der Polizei nicht gesondert in einer Statistik erfasst“, sagt Katharina Topp. Gleiches gilt für die DLRG Bodensee-Konstanz. Bei der DLRG Bodenseekreis gibt es Daten. „Grundsätzlich haben wir zwischen 40 und 50 Einsätzen im Jahr, wovon die meisten den Bodensee betreffen. Fehlalarme, also Einsätze bei denen wir erst gar nicht unsere Wachen verlassen, gab es in 2023 zum jetzigen Stand elf Einsätze“, erläutert Florian Daniels. „Dazu kommen dann noch die Einsätze, bei denen sich die Situation anders darstellt als zunächst gemeldet.“

Wie lange nach mutmaßlich vermissten Personen gesucht wird? Katharina Topp vom Polizeipräsidium Einsatz sagt: „Hier hängt es sehr vom konkreten Fall, der Örtlichkeit – ein kleiner See ist natürlich schneller abgesucht als der Bodensee – oder auch von den Aussagen der Zeugen ab, wie lange Suchmaßnahmen erforderlich sind.“ Florian Daniels erklärt: „Es wird in jedem Fall neu entschieden, wie lang eine Suche sinnvoll ist. Hierbei sprechen sich die Verantwortlichen der beteiligten Rettungskräfte unter Beachtung aller Hinweise genau ab.“
„Die Suche kann bis zu mehreren Stunden dauern“
Steffen Mengele berichtet: „Die Suche kann bis zu mehreren Stunden dauern. Über einen Abbruch entscheidet die Polizei. Die Einsatzzeit der Taucher ist durch die maximal mögliche Tauchzeit je Taucher und dem vorhandenen Luftvorrat begrenzt.“ Zuletzt schickte die DLRG Konstanz Taucher zu einer Suchaktion im Salemer Schlosssee, die am Ende abgebrochen wurde. Mengele sagt: „Die DLRG im Landkreis Konstanz hat ganzjährig Einsatztaucher zur Verfügung, die nach Alarmierung in fünf bis zehn Minuten ausrücken können. Bei Bedarf werden die Taucher mit dem Hubschrauber zum Einsatzort gebracht.“

Vermeintliche Zeugen müssen nicht für Fehlalarme aufkommen – außer es handelt sich um Fahrlässigkeit. „Irrt sich ein Zeuge oder ordnet eine Situation versehentlich falsch als Notfall ein, so wird ihm der Einsatz natürlich nicht in Rechnung gestellt. Menschen irren sich nun mal“, sagt Katharina Topp. Vonseiten der DLRG erklärt Florian Daniels: „Für die Arbeit der DLRG bei solchen Sucheinsätzen gibt es erst mal niemanden, der für die entstanden Kosten aufkommt. Wird die verunfallte Person gefunden, können wir versuchen, die entstandenen Kosten gegenüber deren Versicherung geltend zu machen.“ Steffen Mengele fügt hinzu: „In der Regel bezahlen wir als DLRG die Kosten aus Eigenmitteln. Wenn jedoch ein Verursacher grob fahrlässig handelt und ermittelt werden kann, kann dieser zum Kostenersatz herangezogen werden.“ Er betont aber: „Lieber einmal zu viel den Notruf wählen als einmal zu wenig.“