Die Sieben-Tage-Inzidenz im Bodenseekreis liegt am Donnerstag fünf Werktage in Folge unter der Grenzmarke von 100. Das bedeutet: Die Bundes-Notbremse im Landkreis ist aufgehoben. Ausschlaggebend dafür sind die durch das RKI veröffentlichen Werte, heißt es seitens des Landratsamtes Bodenseekreis.
Mit dem nun geltenden Status „unter 100“ greift ab Samstag der „Öffnungsschritt 1“ der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Das bestätigt das Landratsamt in einer Mitteilung. Doch was bedeutet das für die Menschen und ihren Alltag im Bodenseekreis?
Besuch im Restaurant zwischen 6 und 21 Uhr möglich
Zum einen darf die Gastronomie wieder öffnen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Wichtig: Restaurants, Cafés, Bars und mehr dürfen ihre Gäste nur zwischen 6 und 21 Uhr bedienen, heißt es auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg. Auch die Mensen in Unternehmen, an Universitäten und Hochschulen können wieder genutzt werden.

Beherbergungsverbot wird aufgehoben
Weiter gilt das Beherbergungsverbot im Bodenseekreis ab Samstag nicht mehr. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen also wieder Gäste empfangen. Wer keinen Genesenen- oder Impfnachweis besitzt, muss während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
Einkaufen für Getestete und Geimpfte ohne Anmeldung
Beim Einzelhandel gilt ab Samstag laut Corona-Verordnung eine Kombinations-Regel: Im Rahmen des Click&Meet-Angebotes dürfen statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter Fläche auch zwei getestete oder geimpfte Menschen ohne vorherige Terminbuchung den Laden besuchen.

Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt
Der „Öffnungsschritt 1“ beinhaltet auch die Öffnung von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern-, und Konzertaufführungen sowie Filmvorstellungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen ebenfalls wieder öffnen, genauso wie Archive und Bibliotheken.

Es gibt auch Lockerungen im Amateur- und Profisport
Ab Samstag sind Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien wieder erlaubt. Und auch Amateursportler haben Grund zur Freude: An der frischen Luft dürfen Sportgruppen mit einer Größe von bis zu 20 Menschen gemeinsam trainieren – vorausgesetzt der Sport ist kontaktarm, etwa wie beim Tennis.

Minigolfanlagen und mehr sind wieder zugänglich
Auch die Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen im Bodenseekreis ab Samstag wieder öffnen. Dazu gehören beispielsweise Minigolfanlagen, Kletterparks wie der in Immenstaad oder Bootsverleihe. Wichtig: Eine Gruppengröße von maximal 20 Besuchern darf laut Corona-Verordnung nicht überschritten werden.

Außerdem sind die Innenbereiche in zoologischen und botanischen Gärten wieder zugänglich. Die Außenbereiche durften bereits vor Inkrafttreten des jetzigen Öffnungsschrittes öffnen, zum Beispiel das Gelände der Landesgartenschau in Überlingen.
Schwimmbäder und Badeseen dürfen unter Auflagen öffnen
Bislang war der Badebetrieb, etwa am Schlosssee in Salem oder im Strandbad in Hagnau coronabedingt nicht gestattet. Nun heißt es laut „Öffnungsschritt 1“: Die Außenbereiche von Bädern und Badeseen dürfen ab Samstag genutzt werden.
