Wie konnte es am vergangenen Sonntag zur Kollision zwischen einem Motorboot und einem Ausflugsschiff kommen? Der Schiffsführer des Motorboots habe das vorfahrtsberechtigte und von schräg hinten heranfahrende Ausflugsschiff mit etwa 200 Fahrgästen zu spät bemerkt, obwohl es hupte, hatte die Polizei am Wochenende mitgeteilt.

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Die Polizei nahm die Ermittlungen zur Unfallursache auf. Am Montag folgte ein Zeugenaufruf. Wer etwas beobachtet hatte, sollte sich unter der Telefonnummer 07541 2893103 an die Wasserschutzpolizeistation Friedrichshafen wenden. Was haben die Ermittlungen seither ergeben?

Dazu macht die Wasserschutzpolizei momentan keine weiteren Angaben. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, dürfe man „zum konkreten Sachverhalt der Kollision“ keine weiteren Auskünfte geben, erklärt Alexander Notz vom zuständigen Polizeipräsidium Einsatz auf Anfrage. Hierunter falle auch die Frage, was Aussagen von möglichen Zeugen ergeben haben.

Kommt so etwas häufiger vor?

„Die Jahresstatistik 2022 wies keinen vergleichbaren Vorgang aus“, betont Alexander Notz. Auch sonst seien solche Schiffsunfälle äußerst selten. Der Linienverkehr hat laut der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) auf dem Bodensee Vorrang. Diesen erkennen Hobbykapitäne und andere Schiffsführer am „grünen Ball“ auf den Schiffen des Linienverkehrs. Bei Nacht oder schlechtem Wetter gibt es ein helles grünes Rundumlicht.

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Vom Stand-Up-Paddler bis zum Ruderbootfahrer oder Segler müssen Wassersportler den Vorrangfahrzeugen also ausweichen und einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten. „Höherwertiger ist nur noch das blaue Blinklicht der Polizei und anderer Rettungsfahrzeuge“, so der Polizeisprecher.

In den Häfen gelte die Grundregel, dass ausfahrende Fahrzeuge gegenüber einfahrenden Fahrzeugen Vorrang haben. Allerdings haben Ausflugsschiffe beim Einfahren Vorrang, „wenn sie die Einfahrt rechtzeitig durch Abgabe von drei langen Tönen ankündigen“.