Eigentlich war nur ein Termin angesetzt, ein Urteil wird es nun aber wohl erst am dritten Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht Tettnang geben. Ein junger Mann soll seine damalige Lebensgefährtin im September vergangenen Jahres in deren Wohnung gegen das Bein getreten und gegen den Brustkorb geschlagen haben, durch einen Kopfstoß soll sie außerdem ein blaues Auge davongetragen haben. Eine Nachbarin, die Schreie und Hilferufe gehört haben will, hatte die Polizei gerufen. Anzeige hatte die mutmaßlich Geschädigte zwei Tage später erstattet.
Ordnungsgeld von 100 Euro, ersatzweise Ordnungshaft
Vom zweiten Verhandlungstermin hatte die Frau offenbar Wind bekommen. Jedenfalls standen Polizisten, die sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorführen sollten, erneut vor verschlossener Tür und auch Anrufe von Richter Peter Pahnke, der die Frau auf dem Handy zu erreichen versuchte, wurden erneut weggedrückt. Nachdem sie beim ersten Termin unentschuldigt ferngeblieben war, erwartet die als Zeugin geladene Frau jetzt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro. Falls sie das nicht bezahlen kann, droht ersatzweise Ordnungshaft.
Die Mutter des Angeklagten, die den Streit während eines Videotelefonats mitbekommen hatte, sagte auf Antrag des Strafverteidigers Franz Dichgans erneut aus, diesmal mit einer Dolmetscherin an ihrer Seite. Sie beteuerte, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin nicht geschlagen habe.
Sollte die mutmaßlich Geschädigte auch beim dritten Verhandlungstermin nicht erscheinen, wird das Protokoll, das von ihrer Aussage erstellt wurde, als Zeugenaussage verlesen und bewertet, um zu einem Urteil zu kommen. „Wir müssen noch mal eine Vorführung versuchen“, sagte Richter Pahnke, auch wenn er das „sehr ärgerlich“ finde. Wer die Kosten des Verfahrens trägt, entscheidet sich mit dem Urteil, das am 6. April fallen soll. Wird der Angeklagte freigesprochen, gehen sie zulasten der Staatskasse.