2010 erlitt Karl-Heinz Wenig aus Friedrichshafen einen Schlaganfall. Seitdem ist der heute 64-Jährige nicht mehr berufsfähig, er musste seine Arbeit als Teamleiter bei MTU einstellen. Der Vorfall zeigte Wenig, dass manche Dinge im Leben unerwartet passieren. Also besprach er sich mit seiner Frau und die beiden unterzeichneten füreinander Vorsorgevollmachten – um im Notfall richtig handeln zu können.
Selbst Angehörige dürfen nicht alles entscheiden
Denn selbst Familienangehörige dürfen nicht alle Angelegenheiten ohne Bevollmächtigung erledigen. Wie das Landratsamt Bodenseekreis mitteilt, wird in der Regel eine rechtliche Betreuung angeordnet – sofern nicht rechtzeitig eine Vorsorge getroffen wurde. Vergangenes Jahr war Karl-Heinz Wenig froh, dass er dies gemeinsam mit seiner Frau gemacht hatte.
Der 64-Jährige wurde von den Ärzten gefragt, ob er einer intensivmedizinschen Behandlung bei seiner Frau zustimmt. Lange überlegen musste Wenig nicht. Denn seine Frau hatte die Entscheidung bereits im Vorfeld selbst getroffen und in ihrer Patientenverfügung hinterlegt: Sie wollte nicht intensivmedizinisch behandelt werden.
Vollmachten helfen, im Notfall Entscheidungen zu treffen
Für Karl-Heinz Wenig ist die Vorsorge im Rahmen von Vollmachten ein zentraler Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. „Ich möchte selbst entscheiden, was mit mir passiert. Auch, wenn ich gerade nicht in der Lage dafür bin“, sagt er. Nach dem Tod seiner Frau überlegte Wenig also, wer nun im Notfall für ihn bestimmen soll.
„Ich möchte selbst entscheiden, was mit mir passiert.“Karl-Heinz Wenig, aus Friedrichshafen
Seine Wahl fiel auf Johannes Baier, einen 28-jährigen Mann aus Markdorf. „Ich kenne Johannes schon lange und bin gut mit seinen Eltern befreundet“, begründet Wenig seine Wahl. Also wandte er sich an Baier, führte Gespräche mit ihm und ließ ihn schließlich vom Notar bevollmächtigen.
Der 28-Jährige selbst hatte sich im Vorfeld noch nie mit dem Thema beschäftigt. „Ich wusste nicht, was alles dahintersteckt. Aber ich war offen dafür und habe mir die Unterlagen angeschaut“, erzählt Baier. Ein wichtiger Punkt, weshalb sich der Markdorfer schließlich für die Aufgaben als Bevollmächtigter entschied: „Karl-Heinz hatte schon alles geregelt. Für jeden Fall waren seine Entscheidungen in den Vollmachten hinterlegt.“

Im Notfall muss Baier also nur die Entscheidungen von Karl-Heinz Wenig vertreten. Für den 64-Jährigen ist das eine große Erleichterung. „Ich war wirklich froh, dass Johannes diese Aufgabe übernommen hat. Ich habe das Vertrauen zu ihm.“ Sollte der 28-Jährige im Notfall verhindert sein, hat Wenig eine zweite Vollmacht beglaubigen lassen, auf der seine Schwester als Bevollmächtigte angegeben ist. Diese lebt zwar in Bayern und ist im Zweifel nicht so schnell zur Stelle, ist aber auch befugt, Entscheidungen zu treffen.
Auch finanzielle Geschäfte können geregelt werden
Bevollmächtigte wie Johannes Baier können nicht nur gesundheitliche Entscheidungen via Patientenverfügung regeln, sondern auch finanzielle Geschäfte. Dafür gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht. Sie kann kostenfrei ausgestellt werden. Lars Gäbler von der Pressestelle des Landratsamtes betont jedoch, dass eine beglaubigte Vollmacht generell sinnvoll ist, da sie eine gewisse Vertraulichkeit mitbringt.

Eine Beglaubigung ist im Landratsamt für 10 Euro möglich, kann aber auch von einem Notar vorgenommen werden. „Die dann anfallende Gebühr ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftswert der Vollmacht“, weiß Gäbler. Eine notarielle Beurkundung diene auch dem Nachweis der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Beim Notar kann es teuer werden
Karl-Heinz Wenig gab seine Vollmachten bei einem Notar in Auftrag. „Das hat mich etwa 500 Euro gekostet“, sagt der 64-Jährige. Wie er erklärt, gelten die Vollmachten quasi überall – nur nicht bei der Bank. „Dort musste ich eine separate Vollmacht beantragen.“
Für den Fall der Fälle hat Wenig alles geregelt. Und das beruhigt ihn: „Zum einen weiß ich, dass mein Wille durchgesetzt wird. Egal, was passiert. Zum anderen weiß ich, dass ich den Beteiligten die Verantwortung abnehme, weil ich im Vorfeld bereits entschieden habe.“