Staatsanwältin Monika Herman hatte elfeinhalb Jahre Haft gefordert, Pflichtverteidiger Lutz Kohler eine deutlich geringere Strafe, da die Brandstiftung an den Mobilfunkanlagen des Ravensburger Hochhauses nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden sei. Richter Matthias Geiser sprach in seiner Urteilsbegründung von einem ungewöhnlichen Fall. Auf der einen Seite habe man einen an Schizophrenie und Epilepsie leidenden Mann, der jedoch intellektuell nicht so schwach sei, wie er das Gericht glauben machen wollte.
Der Teufel in Gestalt eines kleinen Mannes erteile ihm Befehle
Denn immer wieder sei er nach Deutschland eingereist, um hoch kriminelle Taten zu verüben. Die fünfköpfige Strafkammer übernahm damit die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Tobias Hölz vom Zentrum für Psychiatrie Weissenau, der keine verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt hatte und Zweifel an der Aufrichtigkeit des Angeklagten geäußert hatte. Der hatte unter anderem erzählt, der Teufel in Gestalt eines kleinen Mannes mit Vollbart erteile ihm Befehle und in seiner Heimat habe er einen Mann auf dessen Befehl mit einem Stuhl erschlagen.
Vor dem Ravensburger Landgericht ging es in dem sechstägigen Prozess insbesondere um den Brandanschlag im Mai 2019 auf fünf Mobilfunkanlagen auf dem Ravensburger Hochhaus. Über den Keller und den Aufzug sei der Mann damals aufs Dach des 13-geschossigen Hause gelangt, um dort mit Brandbeschleuniger ein Feuer zu entfachen, das im ganzen Schussental zu sehen war. Das Motiv für den Brandanschlag, so Richter Geiser, sei ein gezieltes Ablenkungsmanöver gewesen. Denn noch in derselben Nacht habe der Angeklagte einen Einbruchversuch in ein Ravensburger Juweliergeschäft unternommen, allerdings ohne Erfolg.
Richter: Keine Hinweise auf Spuren anderer Täter
Auch der eine Woche später verübte Brandanschlag auf Mobilfunkanlagen in Oberteuringen müsse dem Angeklagten angelastet werden. An beiden Tatorten wurden Handschuhe mit DNA-Spuren von ihm festgestellt. Geiser: „Es gibt keinerlei Hinweise auf Spuren anderer Täter.“ Die Anschläge auf die Mobilfunkanlagen hatten Schäden von über 250 000 Euro verursacht. Und da war auch noch die Beute aus den Einbrüchen, deren Wert sich auf über 80 000 Euro summierte. Abgesehen von einigen Gegenständen blieb alles verschwunden. Dabei hat die Polizei bei der Durchsuchung des zeltartigen Verschlags am Waldrand von Oberteuringen sogar Metallsuchgeräte eingesetzt.
Nicht unerwähnt blieben die Folgen für die Opfer der zahlreichen Einbrüche. Staatsanwältin Herman schilderte einen Fall, wo Hausbesitzer seit dem Tag des Einbruchs keinen Tag mehr außer Haus zugebracht haben und wie Andere immer noch Angst vor erneutem Einbruch litten. Der weitgehend geständige Angeklagte hatte den gesamten Prozessverlauf mit stoischer Gleichmut verfolgt. In seinem Schlusswort hatte er die Brände bestritten.